Nach illegaler Baumfällung in Düsseldorf Fraktionen fordern Konsequenzen

Düsseldorf · Die Bezirksvertretung 4 wird sich in ihrer nächsten Sitzung mit der illegalen Baumfällung in Niederkassel beschäftigen. Die Stadt prüft noch, ob Verstöße gegen das Naturschutzrecht, die Baumschutzsatzung und die Bauordnung vorliegen.

Der Baum liegt seit seiner Fällung immer noch in der Baugrube an der Leostraße. Auf dem Nachbargrundstück wurde am Mittwoch weiterhin gebaut.

Foto: RP/gaa

Nach der illegalen Baumfällung auf einer Baustelle an der Leostraße in Niederkassel prüft die Stadt derzeit, ob ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht, die Baumschutzsatzung und die Bauordnung vorliegt. Sollte die Prüfung einen oder mehrere Verstöße ergeben, wird die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, teilte ein Stadtsprecher mit. Eine zu verhängende Strafe würde im Laufe des Ordnungswidrigkeitsverfahrens festgelegt. Der Sprecher erklärt: „Bei der Höhe der Strafe handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung, die die Umstände der Tat zu berücksichtigen hat. Hier gibt auch die Frage, ob der Täter nach Vorsatz oder unwissentlich gehandelt hat, den Ausschlag.“ Zusätzlich zu einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit werde dem Täter eine Ersatzpflanzung auferlegt, die sich nicht nur nach Anzahl der gefällten Bäume richtet, sondern auch nach der ökologischen Bedeutung und Systemleistung des gefällten Gehölzes.

Die alte Rotbuche liegt seit ihrer Fällung vor rund drei Wochen weiterhin in der Baugrube. Laut Anwohnern der Leostraße wurde der Baum in einer „gezielten Nacht- und Nebelaktion“ gefällt. Auf dem Nachbargrundstück wurde auch am Mittwochvormittag weiterhin an dem Neubauprojekt weitergearbeitet. Nachdem die Fällung bereits in der vergangenen Woche Thema im Stadtrat war, wird sich auch die Bezirksvertretung 4 in ihrer nächsten Sitzung ein weiteres Mal mit ihr beschäftigen. In ihrer März-Sitzung hatten die Bezirkspolitiker von der Verwaltung die Auskunft erhalten, dass der Antrag für die Fällung der gesunden Buche abgelehnt worden ist.

Ein besonders eklatanter Fall gegen eine Baugenehmigung

Die SPD-Fraktion will nun von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung wissen, welche Ergebnisse nach den Prüfungen und Ermittlungen – auch der Polizei – inzwischen vorliegen. Es sei auf der Baustelle in einem „besonders eklatanten Fall gegen eine Baugenehmigung mit ergänzenden Auflagen verstoßen worden“. Deshalb stellt die SPD auch die Frage, ob bei nicht eingehaltenen Bauauflagen Auswirkungen auf die Baugenehmigung zu erwarten seien.

In einem überfraktionellen Antrag von SPD und Grünen werden außerdem Konsequenzen und Ausgleichsmaßnahmen für den Klima- und Artenschutz gefordert. „Die Verwaltung wird gebeten, den Bauherrn des Grundstücks Leostraße 98 aufzufordern, für den illegal gefällten Baumstamm einer Rotbuche einen Ausgleich zu schaffen. Die im Boden verbliebende Wurzel des Baumes ist zu schützen und zu pflegen, sodass der Baum wieder austreibt und wächst“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag. Der Stadtsprecher teilte dazu auf Anfrage bereits mit: „Je nach Baumart können Bäume auch nach Fällung aus dem Wurzelstock neu austreiben. Dies wird hier noch fachlich geprüft werden. Sollte dies nicht möglich sein, so wird eine qualitätsvolle Neupflanzung an dieser Stelle gefordert werden.“

Ein Ersatzbaum wird von den beiden Fraktionen ohnehin als weiterer Ausgleich verlangt: mit einer Höhe von mindestens vier Metern und einer Breite von mindestens 150 Zentimetern. „Der Schutz und die Pflege des Baumes und die Neupflanzung sind über einen ausreichenden Zeitraum mit einem Monitoring zulasten des Grundstückseigentümers zu überwachen. Für den Schaden an dem Allgemeinwohl zum Klima- und Artenschutz wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten über das zu erwartende Bußgeld bestehen“, schreiben Grüne und SPD in ihrem Antrag. Denn das gezeigte Verhalten des Verursachers sei absolut inakzeptabel, da er gegen geltendes Recht verstoßen und dem Allgemeinwohl, dem Klima- und dem Artenschutz einen erheblichen Schaden zugefügt habe. Für Bäume wie die Rotbuche könne ein Wert von etwa 100 000 Euro angenommen werden. „Dies zeigt, wie groß der entstandene Schaden ist.“