Düsseldorfer Verwaltung entscheidet Hundewiese An der Ziegelei kommt nicht

Düsseldorf · 2020 kam aus der Bezirksvertretung 9 der Wunsch, eine Freilauffläche in der Urdenbacher Grünfläche An der Ziegelei zu prüfen. Die BV gab dann sogar Geld für ein Lärmschutzgutachten. Das liegt nun vor.

2020 hatte die Rheinische Post mit Befürwortern und Gegnern an der Grünfläche An der Ziegelei diskutiert.

Foto: Endermann, Andreas (end)

(roe) Eine umzäunte Hundefreilaufweise in Urdenbach „An der Ziegelei“ wird es nicht geben. Das teilte die Verwaltung der Bezirksvertretung 9 nun mit. In der Januar-Sitzung hatte das Gremium 4000 Euro für ein von der Verwaltung gefordertes Schallschutzgutachten freigegeben. Dieses Projekt hatte vor Ort für geteilte Meinungen gesorgt. Die Bezirksvertretung 9 hatte im Februar 2021 auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, dass die Stadt ein geeignetes Areal für eine Hundewiese in den Stadtteilen Urdenbach, Itter oder Himmelgeist suchen soll. Fündig wurde das Gartenamt lediglich in einer Grünanlage in Urdenbach nahe der Straße An der Ziegelei. Um das Projekt dort umsetzen zu können, hatte die BV 9 bereits 15 000 Euro in Aussicht gestellt, dafür sollte ein Zaun (1,20 Meter hoch und 180 Meter lang) gekauft und aufgestellt werden.

Die Verwaltung habe entsprechend der von der Bezirksvertretung 9 zur Verfügung gestellten Mittel für vergangenes Frühjahr eine schalltechnische Untersuchung für eine mögliche Hundeauslauffläche unter Berücksichtigung der umliegenden Bestandsbebauung beauftragt, heißt es in der schriftlichen Antwort. Für die beauftragte Bewertung der geplanten Hundeauslauffläche wurde ausschließlich das Bellen von Hunden als relevante Schallquelle  rechnerisch ermittelt und anschließend anhand der zulässigen Immissionsbegrenzungen bewertet. Als maßgebliche Immissionsorte wurden laut Stadt Wohnnutzungen im Umfeld der geplanten Hundewiese berücksichtigt, da es sich bei den umliegenden Gebäuden der Grünanlage „An der Ziegelei“ um ein reines Wohngebiet handelt. Bei der Erstellung des Gutachtens wurde eine Nutzungszeit des Hundeauslaufes an Werktagen von 6 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr berücksichtigt. Dabei wurde eine durchschnittliche Frequentierung von vier Hunden pro Stunde mit einer durchschnittlichen Aufenthaltszeit pro Hund von einer Stunde angesetzt. Die Berechnung der potenziellen Immissionen würde die zulässigen Grenzwerte, inklusiver zulässigen Lärmspitzen, sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeiten deutlich überschreiten, so die Stadt weiter. Deswegen lehnt die Verwaltung  – basierend auf den Prüfergebnissen des Gutachtens – die Umsetzung einer Hundeauslauffläche in der Grünanlage „An der Ziegelei“ ab. Die übrig gebliebenen Mittel in Höhe von 1680 Euro werden der Bezirksvertretung 9 wieder zur Verfügung gestellt. In der gesamten Stadt gibt es gerade einmal vier Hunde-Freilaufflächen und 32 eingezäunte Hundeauslaufplätze. Darunter vier in Grünanlagen im Stadtbezirk 9: zwei in Holthausen, eine in Hassels und eine in Wersten, im Stadtbezirk 10 bislang gar keine. Die Verwaltung soll nun auch noch prüfen, ob ein ungenutzter Bolzplatz in der Nähe der Urdenbacher Grünfläche sich besser für eine Hundeauslauffläche eignen würde.