Fußball-EM in Düsseldorf Wie bedenklich ist die Kooperation zwischen Düsseldorf und UEFA?

Düsseldorf · Ein Jurist der Uni Düsseldorf hat geheim gehaltene „Gastgeber-Verträge“ überprüft und kritisiert die Vergabekriterien der UEFA.

Die Merkur Spiel-Arena ist Austragungsort der Fußballspiele in Düsseldorf.

Die Merkur Spiel-Arena ist Austragungsort der Fußballspiele in Düsseldorf.

Foto: dpa/David Inderlied

Zur Fußball-EM schlägt ein Jurist der Heinrich-Heine-Universität kritische Töne an. Lukas Höfling hat sich in seiner Doktor-Arbeit kartellrechtlich mit „Host-City-Contracts“ beschäftigt, also mit Verträgen, die Städte wie Düsseldorf mit der UEFA zur Ausrichtung geschlossen haben. Und was er bei der Einsicht in die nicht-öffentlichen Verträge sehen konnte, sei teils sehr bedenklich.

So trägt Düsseldorf wie die anderen Städte etwa die Kosten für die Sicherheit, hat sich zudem verpflichtet, innerhalb eines grundsätzlichen Radius von ca. 500 Metern vom Stadion und im Umfeld von Fanzonen keine Werbung von Nicht-UEFA-Werbepartnern zuzulassen; Public Viewings sollen nur auf Genehmigung der UEFA erlaubt werden. Damit lege die UEFA aber Regeln für Menschen und Unternehmen fest, die gar keine Vertragspartner der UEFA sind, kritisiert Höfling. Die UEFA nutze so „den Hoheitsanspruch der Stadt, um die wirtschaftlichen Interessen ihrer offiziellen Sponsoren zu schützen“. Das könne sonst kein Unternehmen.

Die Stadt bewertet die Kooperation anders. Auf Anfrage teilt ein Sprecher, dass „aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf als Host City die Zusammenarbeit mit der UEFA sowie der EURO 2024 GmbH konstruktiv und positiv“ sei: „Von den Themen Nachhaltigkeit, Förderung der lokalen Wirtschaft und dem nun vergrößerten gesammelten Erfahrungsschatz beim sicheren und sauberen Organisieren von Großveranstaltungen wird die Stadt auch in Zukunft profitieren.

 Lukas Höfling hat sich in seiner Doktorarbeit mit kartellrechtlichen Fragen beschäftigt.

Lukas Höfling hat sich in seiner Doktorarbeit mit kartellrechtlichen Fragen beschäftigt.

Foto: Lukas Höfling

Höfling, der bei Professor Rupprecht Podszun vom Lehrstuhl für Wettbewerbsrecht promoviert, fand jedoch eine Vielzahl kartellrechtlicher Probleme und die würden bei der Fußball-EM ganz oben beginnen: „Die UEFA, als europäischer Dachverband des Fußballs, schließt Vereinbarungen mit der Regierung des ausrichtenden Landes ab.“ Darin gebe sie Garantien ab, etwa zum geistigen Eigentum, wozu auch Marken-, Design- und Urheberrecht zählt. Damit gehe die Regierung aber teilweise Verpflichtungen ein, die sie gar nicht unterzeichnen könne, weil diese auf den Erlass von Gesetzen abzielten: „Und die werden in Rechtsstaaten durch die Legislative geschaffen.“ Sportverbände könnten so einseitig etwa erhebliche Steuererleichterungen, teils sogar Sondergesetze zum Schutz bestimmter Bezeichnungen durchsetzen.

Über das europäische Kartellrecht könnten aus Sicht von Höfling langfristige, europaweite Regelungen geschaffen werden: „Die Macht, die die EU hat, ist nicht zu unterschätzen.“ Und er mahnt: „Man sollte den Sport nicht den Autokratien überlassen.“ Die problematischen Bedingungen rund um die Vergabe werden Höflings Vorfreude auf die sportlichen Aspekte der EM nicht trüben.