Neues Gesetz und seine Folgen Wie Freibäder in Düsseldorf mit dem Thema Kiffen umgehen

Düsseldorf · Die gesetzliche Regelung gibt hinsichtlich der Schwimmbäder schon eine konkrete Richtung vor. Dennoch hat die Bädergesellschaft nun gehandelt und konkrete Vorgaben erlassen.

Am 1. Mai beginnt die Freibad-Saison im Allwetterbad Flingern. Mitte des Monats sollen dann – je nach Witterung – auch das Freibad am Rheinbad, sowie die Freibäder in Lörick und Benrath öffnen. Seit es vor fünf Jahren Tumulte im Sommer gab, haben alle Bäder Security-Leute vor Ort. Das Sicherheitspersonal hat jetzt einen zusätzlichen Job. Es soll nämlich das Kiffen auf den Liegewiesen unterbinden.

Der Bund hat in seinem Gesetz zur Cannabis-Legalisierung Freibäder zwar nicht explizit als verbotenen Ort erwähnt, dafür aber „öffentlich zugängliche Sportstätten“. Außerdem ist Cannabis dort untersagt, wo viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Damit sind Freibäder de facto schon vom Gesetzgeber her für Kiffer tabu. Die Bädergesellschaft hat ihre Hausordnung dennoch jetzt noch mal explizit angepasst, wie Sprecher Marcus Werner auf Anfrage bestätigte.

Das Rauchen von Zigaretten ist in den Freibädern nämlich in manchen Bereichen gestattet, „wenn andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt werden.“ In der Hausordnung hieß es bisher nur: „Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Aschenbecher und halten Sie die Liegewiesen von Zigarettenresten sauber“.

Nun wurde in dem Regelwerk fettgedruckt ergänzt: „Das Rauchen sowie jeder andere Konsum von Cannabis ist in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.“ Man darf auch nicht vor dem Freibadbesuch einen Joint durchziehen: „Alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehenden Personen (…) ist der Zutritt nicht gestattet.“

Unter „verbotene Gegenstände“ wird in der neuen Hausordnung dann noch einmal explizit aufgeführt: „Alkohol, Drogen (gilt auch für das Mitführen und den Konsum von Cannabis).“

Die Freibäder dürfen dazu zum Beispiel auch Taschen kontrollieren. Wer dennoch einen Joint auf der Liegewiese anzündet, wird laut Bädergesellschaft sofort rausgeworfen. Zudem werde man die Personalien notieren. Gegebenenfalls sei auch ein längerfristiges Hausverbot möglich: „Wir sind eine Sport- und Familienstätte. Und das wollen wir auch bleiben“, so der Sprecher der Bädergesellschaft.