Urteil Lob und Gelassenheit nach dem Urteil zur Stichwahl

Düsseldorf · Jeder hat auf seine Weise rheinisch reagiert – so lassen sich die Meinungen der Düsseldorfer Spitzenpolitiker nach dem Urteil der Verfassungsgerichtshof in Münster zur Stichwahl zusammenfassen. Keiner der Befragten stellte den Richterspruch infrage, jeder suchte den zu ihm passenden Umgang damit für das Wahljahr 2020.

OB Thomas Geisel begrüßte das Urteil.

Foto: Michaelis, Judith (JM)

Das Gericht hatte am Freitag erklärt, dass die Abschaffung der Stichwahl bei der Entscheidung über den Oberbürgermeister verfassungswidrig sei. Das hatte die schwarz-gelbe Landesregierung im April beschlossen. Abgeordnete von SPD und Grünen brachten die Frage vor die Verfassungsrichter.

Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Er argumentierte, dass damit gewährleistet sei, dass eine absolute Mehrheit der Stadtbevölkerung für einen Rathauschef votiere und nicht nur eine relative. Nach dem Vorhaben von CDU und FDP wäre derjenige Oberbürgermeister geworden, der im ersten Wahlgang die meisten Stimmen sammelt. Das hätte dazu führen können, dass bei drei oder vier starken Kandidaten kaum mehr als 25 Prozent der Stimmen genügt hätten, um das Rennen zu machen.

Marie-Agnes Strack-Zimmermann setzt weiter auf Sieg.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Düsseldorfer CDU-Chef Thomas Jarzombek hatte 2014 miterlebt, wie der damalige OB Dirk Elbers im ersten Wahlgang noch vorne lag und in der Stichwahl gegen Geisel verlor. Dennoch sagte er nach dem Urteil: „Wir nehmen es jetzt so und letztlich ist die Sache ganz einfach: Man muss die Mehrheit der Wähler für sich gewinnen. Wenn man das nicht schafft, hat man ein Problem – egal in welchem Wahlgang.“ Ähnlich äußerte sich die OB-Kandidatin der FDP, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, für die nach eigener Aussage das Urteil nicht überraschend kam: „Ich lebe nach dem Motto ,Es wird gewickelt, was auf den Tisch kommt.’ Ich habe vor zu gewinnen – so oder so.“

Stefan Engstfeld (Grüne) hatte für die Stichwahl mitgeklagt.

Foto: Bündnis 90/Die Grünen/Grüne Fraktion NRW

Stefan Engstfeld, Landtagsabgeordneter der Grünen, sprach von einem „guten Tag für die kommunale Demokratie“. Er hatte gegen die Abschaffung gestimmt und die Klage in Münster mitangestrebt: „Ich freue mich sehr, dass das NRW-Verfassungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, dass die Abschaffung der Stichwahl durch CDU und FDP eine Schwächung der Legitimation der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte bedeutet und daher verfassungswidrig ist.“ A.S./che