Urteil in Düsseldorf Mann muss für den Raub einer Musicbox15 Monate in Haft
Düsseldorf · (wuk) Für den Raub von ein paar Zigaretten und einer Musicbox im Wert von 109 Euro kommt ein 43-Jähriger für 15 Monate in Haft. Das ist das Ergebnis eines Landgerichtsprozesses, bei dem sich der Angeklagte mit seiner Berufung gegen das Hafturteil eine Bewährungschance erhofft hatte.
Dafür sah das Gericht in zweiter Instanz „keinerlei Perspektive“. Also zog der 43-Jährige die Berufung zurück und akzeptierte die Gefängnisstrafe. In einem Park an der Tußmannstraße hatte sich der Angeklagte Anfang 2022 mit zwei Komplizen abends zwei jungen Männern genähert, die dort mit ihrer Musicbox saßen.
Mit einer gezielt aufgebauten Droh-Haltung des Trios nahm auch der Angeklagte mit 0,63 Promille Alkohol im Blut den eingeschüchterten Opfern deren Musicbox samt Zigaretten weg, warf den jungen Männern eine Bierflasche samt Drohungen hinterher. Kurz danach von Polizisten gestellt, soll der 43-Jährige die Beamten übel beleidigt, auch sie bedroht und sich mit Tritten gegen die Festnahme gewehrt haben. Das hatte für ihn beim Amtsgericht zum Schuldspruch samt Hafturteil geführt.
In der Berufung erklärte sein Verteidiger, der 43-Jährige habe ab 2018 diverse Strafverfahren angesammelt, die nach und nach von der Justiz behandelt werden, in einem Fall seien bereits vier Monate Haft verhängt worden, wegen anderer Delikte weitere acht Monate Bewährungsstrafe. Doch die Hoffnung des Angeklagten, nach dem Raub der Musicbox und dem Widerstand sowie seinen Attacken gegen die Polizisten milde beurteilt zu werden, war vergebens. Gerade im Auftreten des 43-Jährigen gegenüber den Polizeibeamten sah die Richterin „ein ganz beachtliches Aggressionspotenzial“ des Angeklagten, daher keinen Spielraum für eine Bewährungs-Chance. Nachdem der Angeklagte die Haftstrafe akzeptierte, soll für ihn eine Gesamtstrafe aus diesem Urteil sowie den anderen Schuldsprüchen gebildet werden. Und die wird dann wohl ebenfalls nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.