Streit um Ausflugsschiff Gericht bestätigt Ebay-Verkauf der „MS Stadt Düsseldorf“

Düsseldorf · Das Schiff „MS Stadt Düsseldorf“ wurde vor fast drei Jahren auf Ebay versteigert. Vier Kölner kauften es für einen Schnäppchenpreis, doch die Alt-Besitzer wollen es nicht herausrücken. Nun hat das Oberlandesgericht entschieden.

Das Schiff „MS Stadt Düsseldorf“ wurde auf Ebay versteigert.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das Schicksal des Schiffs „MS Stadt Düsseldorf“ ist wohl besiegelt, das Oberlandesgericht hat entschieden: Der Verkauf des Schiffs über die Auktionsplattform Ebay war rechtmäßig. Das Gericht hat damit die Entscheidung aus erster Instanz bestätigt – und das Schiff muss voraussichtlich den Besitzer wechseln und von Düsseldorf nach Köln ziehen.

Der Ausflugsdampfer war jahrelang in der Landeshauptstadt auf dem Rhein unterwegs, doch in der Corona-Zeit hatte das Unternehmen „Weiße Flotte“ das Schiff zum Verkauf bei Ebay angeboten. Die Eigentümer rechneten anfangs mit Einnahmen von 400 000 Euro. Doch schließlich schlugen vier Kölner als Höchstbietende zu – für einen Schnäppchenpreis von 75 050 Euro.

Die „Weiße Flotte“ weigerte sich jedoch, das Schiff herauszugeben. Der Betrieb führte an, dass gar kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Demnach handelte es sich bei dem Schiff „MS Stadt Düsseldorf“ nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay um einen verbotenen Artikel, der auf der Plattform gar nicht verkauft werden dürfe. Ein Schiff könne ebenso wenig wie ein Grundstück bei Ebay versteigert werden, argumentierte die Schiffsgesellschaft.

Potenzielle Bieter hätten ihre Gebote nicht abgeben können

Zudem hieß es, die Frau des Geschäftsführers habe im Angebot schlicht „vergessen“, eine Hypothek von 1,4 Millionen Euro zu erwähnen, die angeblich auf dem Schiff laste. Auch sei die Auktion nicht ordnungsgemäß abgelaufen, weil potenzielle Bieter ihre Gebote von mehr als 50 000 Euro wegen einer Sicherheitsfunktion nicht hätten abgeben können.

Die Käufer, fünf Gastwirte aus Köln, gingen dagegen gerichtlich vor. Das Landgericht Düsseldorf gab ihnen im April 2022 bereits Recht. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil nun. Der Verkauf des Schiffs über Ebay war demnach „zulässig“ – anders als etwa bei Grundstücken. Zwar sei die „Weiße Flotte“ berechtigt gewesen, das Angebot vorzeitig zurückzunehmen. Die Rücknahme sei jedoch „erst nach Schluss der Auktion“ erfolgt. Der Kaufvertrag sei darum gültig.

Die „Weiße Flotte“ kann gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.

(veke)