Parken in Oberkassel Luegallee 52 – eine ausgeschilderte Knöllchenfalle

Düsseldorf · Die Rechtslage ist klar. Wer auf Privatparkplätzen parkt, muss dafür zahlen. Aber die Knöllchenjäger dürfen sich nicht alles erlauben.

Jürgen Milz ist sauer.

Foto: Jakub Drogowski

Das waren wohl noch einfache Zeiten, in denen das Parken eines Autos in der Stadt im Wesentlichen aus drei wenig mühevollen Schritten bestand: Lücke oder Stellplatz suchen, Motor abstellen und anschließend Parkscheibe oder Parkzettel gut sichtbar aufs Armaturenbrett legen. Über die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich des Parkraums wurde sich oftmals wenig Gedanken gemacht, entsprechende Schilder nach dem Motto „wird schon gut gehen“ geflissentlich übersehen.

So lief es viele Jahre auch auf dem Gelände der Adresse Luegallee 52, auf dem kostenloses Fremdparken rechtlich gesehen schon immer unzulässig, aber von früheren Betreibern nie geahndet worden war. Doch der neue Eigentümer hat nun vor einigen Monaten ernst gemacht. Sehr zum Ärger der dort seit Jahren regelmäßig Parkenden. Teilweise sahen sich die Autofahrer mit einer Forderungslawine konfrontiert, zusammengesetzt aus Vertragsstrafen, die sich zu hohen drei- und sogar vierstelligen Summen addierten. Viele Oberkasseler hatten sich an die zentral liegenden, bequemen und vermeintlich frei nutzbaren Parkplätze gewöhnt, parkten trotz geänderter Verhältnisse dort weiter. In der Zwischenzeit wurden ihre Kennzeichen per Videoüberwachung erfasst und von beauftragten Parkraumbewirtschaftern wurden Forderungen wegen Vertragsstrafen gesammelt, zum Teil sehr spät zugestellt. Der Schreck bei den Betroffenen war dann entsprechend groß

Die Bewirtschaftung des Geländes liegt dabei jedoch nicht in der Sphäre des neuen Eigentümers. Dieser hat die meisten der insgesamt 40 Parkplätze unter anderem an anliegende Arztpraxen, die Post und ein Fitnessstudio vermietet. Für sechs freigebliebene Stellplätze wurde die Firma für Parkraumüberwachung – Parkcontrol24 – als Mieter beauftragt.

„Der Bodenrichtwert an dieser Stelle liegt bei 2650 Euro. 12,5 Quadratmeter für einen Parkplatz plus Verkehrsfläche haben dementsprechend einen Gegenwert von ca. 60 000 Euro. Aus wirtschaftlichen Gründen vermieten wir diese Stellplätze und lassen sie nicht leerstehen“, sagt der Düsseldorfer Immobilien-Unternehmer Andreas Bahners, dessen Firma Eigentümerin des Areals ist. „Natürlich habe ich Verständnis, dass man sich über die hohen Gebühren aufregt. Aber letztlich ist es ein normaler Stellplatzpreis, den wir von unserem Mieter bekommen. Zudem ist es trotz allem ein Privatgrundstück“, sagt Bahners. „Nun scheint es aber so, als ob wir den Oberkasseler Bürgern etwas Böses wollen. So erscheint es jedenfalls in der Öffentlichkeit.“

Dass die Bezahlung der Parkgebühr nur über QR-fähige Smartphones funktioniert, sei dem Umstand geschuldet, dass es für Parkcontrol24 unrentabel sei, dort herkömmliche Parkautomaten herzustellen und zu betreuen.

Diese zumindest potenziell als „altersdiskriminierend“ zu interpretierende Praxis könnte dann unzulässig sein, wenn „diese ausschließliche Zahlungsart per Smartphone zwar ausgeschildert, aber irgendwo in den AGB versteckt ist“, sagt der Anwalt für Verkehrsstrafrecht Christian Demuth. Parkplatznutzer könnten dadurch übervorteilt werden, dies sei eine im Einzelfall liegende juristische Wertungslage. Die Zahlungsart ist an der Einfahrt allerdings klar ausgeschildert, die Bezahlform ist somit Bestandteil des Vertragsinhaltes und zulässig.

Es gilt: Wer kein Smartphone dabei hat und kein Mieter ist, der sollte in Zukunft lieber nicht auf das Gelände Luegallee 52 fahren. Womöglich nicht einmal zum Wenden, wie der Fall von Jürgen Milz zeigt.

Der 71-Jährige habe nur kurz auf einem der von Parkcontrol24 bewirtschafteten Stellplätze gehalten, um wenden und leichter auf einem der anderen, nicht bewirtschafteten Stellplätze parken zu können. Währenddessen sei sein Kennzeichen erfasst und das Manöver als Parkvorgang erkannt worden. Letztlich habe er sich mit Parkcontrol auf eine Zahlung von 35 Euro geeinigt. Um Ruhe zu haben, sagt er. Teilweise seien der Einigung Einschüchterungen vorausgegangen. „Die waren unverschämt und haben mit Gericht gedroht“, sagt Milz. Bahners stellt klar: „Wenn es zu Beschimpfungen per Mail seitens des Bewirtschafters kommt. Da haben wir eingewirkt. Das ist nicht der Weg, wie man miteinander umgeht. Wir haben ein Gespräch mit Parkcontrol24 geführt.“