38-Jähriger auf offener Straße erschossen Sechseinhalb Jahre für tödliche Schüsse auf Barbetreiber in Düsseldorf
Düsseldorf · Der 52-jährige Schütze hatte sich auf Notwehr berufen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert.
Nach den tödlichen Schüssen vor einer Bar in Friedrichstadt ist der 52-jährige Schütze am Montag vom Landgericht Düsseldorf wegen versuchten Totschlags und illegalen Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte zuvor eingeräumt, die Schüsse abgegeben zu haben – gleichzeitig aber gesagt, sich nach dem ersten Schuss an nichts mehr erinnern zu können und zudem in Notwehr gehandelt zu haben. Das Opfer, der 38-jährige Betreiber der Bar, war Ende April von vier Schüssen getroffen worden und noch am Tatort verstorben.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Nach Ansicht der Kammer aber gab der 52-Jährige die ersten beiden Schüsse tatsächlich aus Notwehr ab, zudem sei nicht feststellbar, welche der vier Schüsse tödlich gewesen seien – daher das Urteil wegen versuchten Totschlags. Die Waffe, mit der der Mann die Schüsse abgegeben hatte, hatte er sich laut eigener Aussage vor einigen Jahren in einem Autokino in Köln gekauft. Eine Erlaubnis, diese zu besitzen, hatte er nicht. Zum Prozessauftakt hatte er gesagt, er habe diese beim Ausgehen immer bei sich gehabt.
Der Vorfall hatte Ende April für Aufsehen in der Stadt gesorgt, weil die Schüsse samstagnachts auf offener Straße gefallen waren. Einsatzkräfte hatten noch versucht, den 38-Jährigen zu retten, er war aber noch am Tatort seinen Verletzungen erlegen. Der Schütze hatte sich kurz darauf widerstandslos festnehmen lassen. Vorausgegangen war den Schüssen ein Streit um Geld und illegales Glücksspiel.
So hatte der 52-Jährige zum Prozessauftakt berichtet, er habe sein späteres Opfer beim Kartenspiel in der Bar kennengelernt. Von kleinen Beträgen, zehn Euro Einsatz pro Spieler, war die Rede; nachdem der 38-Jährige die Bar übernommen hatte, habe man dann gemeinsam mit einem Dritten das dem Poker ähnelnde Würfelspiel Balut angeboten. Dafür habe man Utensilien wie einen Spieltisch und Würfel gekauft, der Einsatz habe pro Spieler alle zehn Minuten zehn Euro betragen. Dafür hätten die Spieler umsonst essen und trinken können, den Erlös habe man dann durch drei geteilt. Irgendwann sei dem Barbetreiber dies aber zu riskant gewesen, auch, weil das Ordnungsamt die Bar überprüft und zeitweise geschlossen hatte. Das Spiel sei eingestellt worden, so habe dieser es ihm gesagt – was er auch geglaubt habe, bis er am Tatabend zufällig mitbekommen habe, dass dort weiterhin Balut gespielt wurde, mit den von ihm mitfinanzierten Utensilien: der Auslöser für die tödliche Auseinandersetzung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung in Revision gehen, war zunächst nicht bekannt.