Heuvens: Das ist nichts Schönes, eine Person zu verteidigen, die wegen des sexuellen Misssbrauchs von Kindern angeklagt ist. Aber als Rechtsanwalt bin ich wie Richter oder Staatsanwälte ein Organ der Rechtspflege. Meine Aufgabe ist es, Mandanten so gut es geht zu verteidigen. Darauf haben sie einen Anspruch. Man kann nicht einfach bestimmte Themen aussparen. Das muss ich wissen, wenn ich den Beruf ergreife. Im Übrigen sind die beiden Fälle völlig unterschiedlich.
Mord und Missbrauch Düsseldorfer Anwalt vertritt schwierige Fälle - „Das hat mich Freundschaften gekostet“
Düsseldorf · Olaf Heuvens war Verteidiger beim Prozess um den Wehrhahn-Anschlag und vertritt auch Sexual-Straftäter.
Theoretisch hat jeder Angeklagte das Recht auf eine Verteidigung. Doch es gibt Mandanten, die von vielen Anwälten abgelehnt werden. Olaf Heuvens nimmt auch schwierige Fälle.
Herr Heuvens, mit Ralf S., der wegen des Wehrhahn-Anschlags angeklagt und Werner C., der einen Schweizer Jungen entführt hatte und jetzt wieder vor Gericht stand, haben sie zwei Mandanten vertreten, die viele ihrer Kollegen ablehnten. Warum haben Sie die Aufgabe trotzdem übernommen?
Worin liegt der Unterschied?
Heuvens: Bei Ralf S. bin ich überzeugt davon, dass er unschuldig ist. Ich halte ihn weder für intellektuell noch von seinen technischen Kenntnissen her für in der Lage, dass er den Anschlag begangen hat. Ich kann sein Verhalten in dem Prozess sogar verstehen. Er ist 14 Jahre lang wie kaum ein anderer überwacht worden und fühlt sich ungerecht behandelt. Ich halte es bei jemandem, der so viel redet, auch für ausgeschlossen, dass er so lange nichts sagt und dann plötzlich ein Geständnis ablegt.
Und bei Werner C.?
Heuvens: Das war völlig anders. Er ist bei unserer ersten Begegnung auf mich zugekommen und hat gesagt „Herr Heuvens, ich brauche Hilfe“. Hätte er anders reagiert und die Taten abgestritten, hätte ich das Mandat wahrscheinlich nicht übernommen. Natürlich sind die Taten abscheulich und schrecklich. Trotzdem war der Mann selbst auch Opfer. Ich sehe da auch andere Behörden und Institutionen in der Verantwortung. In dem Fall hat der ganze Staatsapparat versagt.
Haben Sie Reaktionen nach dem Ende der beiden Prozesse bekommen?
Heuvens: Ja, nachdem Ralf S. freigesprochen wurde, war der Zuspruch von den Kollegen sehr positiv. Anders war es, als ich das Mandat für Werner C. übernommen habe. Das hat mich Freundschaften gekostet. Menschen haben plötzlich den Kontakt zu mir abgebrochen, weil sie nichts mehr mit mir zu tun haben wollen. Das hätte ich so nicht eingeschätzt.
Würden Sie das Mandat noch einmal übernehmen?
Heuvens: Ja
Zweifeln Sie manchmal an dem Rechtssystem?
Heuvens: Ich frage nicht danach, ob ich mich in einem Prozess beim Richter unbeliebt mache und danach keine Pflichtverteidigungen mehr zugewiesen bekomme. Es gibt aber bestimmt Anwälte, die versuchen, den Richtern zu gefallen. Das kann nicht richtig sein, denn der Mandant muss so gut es geht vertreten werden. Allerdings sind wir auf der anderen Seite an der Grenze des Machbaren. Mehr gibt das Rechtssystem nicht her.