Sicherheit am Düsseldorfer Flughafen Jetzt kommt es auf die Ausschreibung an

Düsseldorf · Die Sicherheitsfirma Kötter will sich wieder für die Kontrollen am Flughafen Düsseldorf bewerben – wenn die Konditionen stimmen.

Noch ist offen, wer zum 1. Juni 2020 die Sicherheitskontrollen am Düsseldorfer Flughafen betreibt. Kötter hat den Vertrag mit dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums vorzeitig aufgelöst.

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. Nach dem vorzeitigen Ausstieg der Sicherheitsfirma Kötter  zum 31. Mai 2020 aus den Passagier- und Gepäckkontrollen am Düsseldorfer Flughafen muss der Bund sich einen neuen Dienstleister suchen. Für Ende November wird die öffentliche Ausschreibung erwartet. Die Entscheidung birgt einige Brisanz. Konkret geht es darum, welche Bedingungen an die Ausschreibung geknüpft werden und welche Laufzeit der neue Vertrag haben wird.

Der bisherige Dienstleister Kötter führt die Kontrollen seit 2004 in Düsseldorf durch. Peter Lange, Geschäftsführer  von Kötter Aviation Security, bekräftigte am Donnerstag, sich erneut bewerben zu wollen. Er fordert jedoch mehr Geld und bessere Konditionen, sonst wolle sich sein Unternehmen nicht beteiligen.

Wie groß das unternehmerische Risiko mit einem auf fünf Jahre festgeschriebenen Vertrag ist, habe Kötter in der Vergangenheit erleben müssen. Durch den alten Vertrag habe die Essener Sicherheitsfirma jährlich Millionenverluste hinnehmen müssen. „Da kann man als Unternehmen nur die Reißleine ziehen“, empört sich Lange. Drei Anträge auf Nachbesserung seien jedoch vom Bundesbeschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BMI) abgelehnt worden. Jetzt habe das BMI zu Langes eigener Überraschung dem Dienstleister einen Aufhebungsvertrag für Düsseldorf angeboten, der nun einvernehmlich unterzeichnet worden sei. Der Vertrag mit dem Flughafen Köln läuft hingegen noch bis Ende 2020 weiter. Eine wirkliche Erklärung hat Lange dafür nicht.

Lange: Rahmenbedingungen
haben sich massiv verändert

Der Düsseldorfer Flughafen habe zwar die Prozesse von Passagiersteuerung und Sicherheitsschleusen etwa mit dem Umbau des Flugsteigs A optimiert, dennoch hätten sich die Rahmenbedingungen an den Standorten Köln und Düsseldorf derart verändert, dass Kötter dem nicht mehr habe nachkommen können.

Kosten und fehlendes Personal habe man 2015 und 2016 noch halbwegs  ausgleichen können,  2017 aber sei die Situation mit den langen Warteschlangen am Airport im Sommer letztlich eskaliert. Durch die stark gestiegenen Passagierzahlen seien die Kosten ebenfalls enorm angewachsen.

Lange wehrt sich indes gegen den Vorwurf, 2014 falsch kalkuliert zu haben: „Wer das behauptet, der weiß nicht wie komplex der Luftverkehr ist. Keiner weiß heute, wie sich die Branche in fünf Jahren entwickelt“, sagt der Kötter-Chef. Weil genug Personal für Spitzenzeiten vorgehalten werden müsse, das auch in Zeiten, in denen weniger los ist, bezahlt werden müsse,  mache Kötter Verluste. „Der Bund fordert mehr Personal an, zahlt dafür aber nicht mehr.“

Laut Lange darf das unternehmerische Risiko daher in Zukunft nicht mehr allein beim Dienstleister liegen. „Es braucht eine Kündigungsklausel für beide Seiten. Bisher darf nur der Bund den Vertrag kündigen“, erklärt der Kötter-Manager. Zudem will er Öffnungsklauseln, um notfalls nachzuverhandeln, wenn die Kosten durch mehr Fluggäste weiter steigen. Oder auch für den gegenteiligen Fall,  wenn etwa  wie bei der Airline Germania Fluggesellschaften in Konkurs gehen oder aus Klimaschutzgründen weniger geflogen wird, sagt Peter Lange und spricht von einer Art „Greta-Klausel“.

Forderung nach einem
Bonus-Malus-System

Zu den weiteren Forderungen zählt, dass er als Dienstleister die Personalplanung übernimmt, ein Bonus-Malus-System eingeführt wird, bei dem der Dienstleister finanziell belohnt wird,  wenn er seine Anforderungen übertrifft, sowie die Abschaffung der Abrechnung nach Kontrollstunden. Stattdessen soll es, um das System zu vereinfachen, für jeden kontrollierten Passagier Geld geben. Um die Mitarbeiter zu entlasten, habe das Unternehmen in den vergangenen Jahren viel getan. Lange spricht aber auch den immer noch hohen Krankenstand von 20 Prozent an („Ein Unternehmen mit so einem Krankenstand ist nicht führbar“). Das bisherige System entlaste nicht ausreichend.

Offen ist derzeit, ob sich überhaupt andere Wettbewerber an der Ausschreibung beteiligen. Das Verfahren soll bis Februar laufen.