Fahrgemeinschaften Düsseldorfer Gericht erlaubt Maskenpflicht im Auto
Düsseldorf · Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine Maskenpflicht im Auto erlaubt. Dies sei vor allem relevant, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten im Auto sitzen.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine Maskenpflicht im Auto als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie gebilligt. Der Kreis Wesel hatte angeordnet, dass in Autos Masken getragen werden müssen, wenn darin Menschen aus verschiedenen Haushalten gemeinsam unterwegs sind.
In engen geschlossenen Räumen sei die Gefahr der Ansteckung besonders hoch, befand das Gericht laut Mitteilung vom Freitag (Az.: 24 L 659/21). Gegen eine Maskenpflicht etwa für Fahrgemeinschaften bestünden daher keine rechtlichen Bedenken.
Es sei ebenso zulässig, bestimmte Angebote vom Vorliegen tagesaktueller Selbsttests mit negativem Ergebnis abhängig zu machen.
Der Zugang zu großen Teilen des Einzelhandels, Bibliotheken, Museen oder Zoos müsste ohne diese Regelung erneut komplett verboten werden. Die Testpflicht sei also das mildere Mittel.
Es stehe dem Antragsteller frei, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.