Erbitterter Erbstreit um gefälschtes Testament
Pfleger sollte das Haus einer alten Dame bekommen. Lebensgefährte und Sohn wegen Urkundenfälschung auf der Anklagebank.
Wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft so stimmen, dann kann man kaum glauben, dass Menschen so gemein sein können. Ein Rentner und ein Maschinenschlosser müssen sich seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Sie sollen das Testament einer 71-jährigen Frau gefälscht haben. Damit wollten sie den Mann, der die alte Dame jahrelang bis zu ihrem Tod gepflegt hatte, angeblich nicht nur um sein Erbe bringen. Gegen den Zeugen wurde sogar wegen Mordes ermittelt, weil er die Rentnerin umgebracht haben sollte. Vorwürfe, die sich als haltlos erwiesen. Darum sitzen nun der Sohn und der ehemalige Lebensgefährte der Frau auf der Anklagebank.
Im August 2012 hatte die Frau den Pfleger, der sich um sie kümmerte und auch allerlei Besorgungen machte, mit einem handschriftlichen Testament zum Alleinerben erklärt. Zwei Jahre später im September verstarb die alte Dame und hinterließ auf dem Konto rund 47 000 Euro sowie ein Haus in Gerresheim. Der Pfleger bekam auch zunächst den Erbschein.
Doch bereits vor dem Tod der Frau sollen sich der 73-jährige Lebensgefährte und der 57 Jahre alte Sohn zusammengetan haben. Es sei verabredet worden, ein gefälschtes Testament anzufertigen, in dem der Sohn zum Alleinerben erklärt wird. Das Erbe habe man sich anschließend teilen wollen.
Nachdem die 71-Jährige verstorben war, meldete sich eine Anwaltskanzlei. Die behauptete, dass der Sohn den Pfleger dabei beobachtet habe, wie er diverse Unterlagen, Papiere und Fotografien der Frau im Hausmüll entsorgte. In diesen Unterlagen habe der 57-Jährige dann das angeblich später geschriebene Testament entdeckt, das die Staatsanwaltschaft für eine offensichtliche Fälschung hält. Nach den Beschuldigungen durch den Sohn wurde zunächst gegen den Pfleger ermittelt, unter anderem wegen Mordes. Die Vorwürfe erwiesen sich als falsch.
Zum Prozessauftakt schwiegen die beiden Angeklagten. Das Gericht will neue Schriftgutachten erstellen lassen und die Akten aus den Strafermittlungen hinzu ziehen.