Gaststätte ist ein privater Ort

Als Nichtraucher muss man es ja zugeben. Der gesetzliche Schutz ist ein Segen für jene, die gerne mal in eine Gaststätte gehen — ohne um gesundheitliche Folgen fürchten zu müssen. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern, die früher dem blauen Dunst schutzlos ausgeliefert waren, es sei denn, sie blieben zu Hause.

Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

Doch die Gaststätte ist auch ein privater Ort, in dem es immer noch einen Hausherrn gibt. Auch diese Eigentumsverhältnisse sollte ein Gesetzgeber respektieren — und den Nichtraucherschutz besser kontrollieren.