Debatte über Gebäude-Energiegesetz Was durch das Heizungsgesetz auf die Mieter zukommt
Düsseldorf · Neue Heizung, viele Fragen: Das Gebäude-Energiegesetz (GEG) sorgte schon im Frühjahr für viel Verwirrung. Jetzt rede in der Öffentlichkeit „niemand noch großartig“ über das neue Gesetz, sagte Zanda Martens, Bundestagsabgeordnete der SPD, auf einer Podiumsdiskussion im Haus der Universität.
Um Fragen aus dem Publikum zu beantworten, waren auch Hans-Jochem Witzke (Mieterverein Düsseldorf) und Thomas Zwingmann (Verbraucherzentrale NRW) auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung am Dienstagabend vor Ort.
Bei dem Gesetz geht es grundsätzlich darum, jede Heizung in deutschen Haushalten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Mögliche Lösungen sind Holzpellet-Heizungen oder Wärmepumpen. Das Gesetz tritt im Januar 2024 in Kraft, vorerst allerdings nur für Neubauten. Für Großstädte wie Düsseldorf gelten die Regeln erst ab Mitte 2026. Ziel des Gesetzes ist, den menschengemachten Klimawandel zu bremsen.
Was kommt auf die Mieter zu? Müssen sie mit einer Kostenexplosion rechnen? Diese Fragen sollte die Veranstaltung beantworten. Vor Ort waren 22 Bürger.
Zuerst ergriff Politikerin Zanda Martens das Wort, und stellte die wichtigsten Punkte vor, die ihre Partei SPD durchsetzen konnte. Zum Beispiel: Wenn der Vermieter die Heizung tauscht, kann er die Monatsmiete nicht beliebig erhöhen – sondern nur um maximal 50 Cent pro Quadratmeter. Witzke wendete ein, dass dies „eine ganze Menge“ sei. Ein weiterer Punkt, der den Mietern Angst nehmen soll, betrifft Indexmietverträge, sagte Martens. Darin erhöht sich die Miete automatisch, wenn die Verbraucherpreise steigen. Da die Mietkosten aber wegen der aktuell hohen Inflation schon erheblich gestiegen sind, werden Indexmietverträge von allen Modernisierungsumlagen für das GEG ausgenommen.
Martens ergänzte, dass es Mietern möglich sei, einen Härtefall geltend zu machen. Witzke kritisierte, dass in Städten wie Düsseldorf „jeder Zweite“ einen Härtefall geltend machen könnte. Jeder vierte Mieter zahle mehr als er müsse.
Thomas Zwingmann wies auf einen Vorteil des Gesetzes hin, den die Verbraucherzentrale befürworte. Jede bestehende Heizung müsse künftig regelmäßig auf ihre Effizienz überprüft werden – allerdings nur in größeren Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen. Das finde er „klasse“, da es verhältnismäßig günstig sei. Als das Publikum die Möglichkeit bekam, Fragen zu stellen, schossen mehrere Hände gleichzeitig nach oben. Ein Mann wandte ein, dass er nicht verstehe, warum zu den erlaubten Modernisierungsmaßnahmen sowohl Wärmepumpen als auch Pelletheizungen zählten. Denn für letztere müssten Bäume gefällt werden. Aus seiner Sicht sei dies nicht klimaschonend. Zwingmann erklärte, dass nicht für jedes Haus eine Wärmepumpe geeignet sei. Sie sei nur sinnvoll, wenn das Haus gut gedämmt ist.
Helmut Schneider vom Bündnis bezahlbarer Wohnraum meldete sich ebenfalls zu Wort. Er wies auf strukturelle Ungerechtigkeiten hin. Aus seiner Sicht sollten wohlhabendere Menschen mehr Geld zahlen als Mieter. Zanda Martens stimmte dem zu. Es sei wichtig, dass kleine Organisationen der Politik „Dampf machen“.
Ein anderer Mann aus dem Publikum fragte, warum Indexmieten von den Modernisierungskosten herausgenommen wurden, Staffelmieten allerdings nicht. Martens erklärte, dass dies im Bundestag schlichtweg vergessen wurde. Ein Mann kritisierte, dass die Politik in Sachen Klimawandel in den vergangenen 40 Jahren versäumt habe, Maßnahmen zu ergreifen. Jetzt müssten die Mieter die Kosten tragen. Seine Aussage ließen die Redner so stehen.