Geldautomat: "Bissopfer" geht leer aus

Landgericht weist Klage auf Schmerzensgeld ab.

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Düsseldorf. Der „Biss“ eines Geldautomaten im Mai vergangenen Jahres wird ohne finanzielle Folgen für eine Düsseldorfer Bank bleiben. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Hageners (62) abgewiesen, der nach einem Unfall an einem Bankomaten Schmerzensgeld von mehr als 5000 Euro gefordert hatte. Seinen Angaben zufolge hatte die Klappe der Maschine seine Finger gequetscht und einen Finger sogar gebrochen.

Die Bank müsse ihre Kunden nicht vor den nicht absehbaren Gefahren schützen, wenn jemand mit seiner ganzen Hand in den Schacht hinein greift, beschieden die Richter. Die Geldscheine würden bei der Ausgabe etwa daumenbreit über die Klappe des Fachs hinaus geschoben, damit die Kunden sie besser greifen können. Das Geldinstitut sei seinen Pflichten zur regelmäßigen Wartung und Kontrolle der Automaten nachgekommen.

Der Unfall des Hagener Eisdielenbesitzers hatte sich in Castrop-Rauxel an einem Gerät ereignet, das sowohl Aus- wie auch Einzahlungen vornehmen kann und deshalb einen tieferen Schacht aufweist als reine Auszahlautomaten. Die Klappe schließt laut Bankangaben nach 30 Sekunden. Der Kläger hatte erklärt, sofort nach seinem Geld gegriffen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.