Gericht: Hat Polizist geheime Daten weitergegeben?
Dem Beamten wird vorgeworfen, einen Anlageberater mit Polizei-Interna versorgt zu haben.
Düsseldorf. Kurz vor Beginn der Verhandlung schlüpft einer der beiden Angeklagten noch schnell auf seinen Platz neben seinem Verteidiger. Zuvor hatte er sich als Zuhörer getarnt und sich auf der hintersten Bank im Saal versteckt, um den Fragen der zahlreich erschienenen Journalisten auszuweichen. Diese hatten genug Zeit für Nachforschungen, da der erste Tag des Strafprozesses mit reichlich Verspätung startete.
Ein 53-jähriger Kriminalkommissar muss sich wegen Korruptionsverdacht, gewerbsmäßiger Bestechung, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Unterschlagung vor dem Landgericht verantworten. Er soll einem befreundeten Kapitalanleger geheime Informationen aus dem Polizeicomputer verraten haben. Dafür hat er laut Anklage von dem mitangeklagten Auftraggeber 110 000 Euro größtenteils in Form von Aktien erhalten — ein Geschäft ohne Risiken, da er diese immer wieder ohne Verluste zurückgeben konnte. In mindestens 13 Fällen soll der Beamte über einen Zeitraum von fünf Jahren die geheimen Infos über Personen und Firmen des Kapitalmarkts dem Mitangeklagten Arne T. (Name geändert) zugeschustert haben.
Der Anwalt des Kommissars äußerte früh und entschieden, dass die Anklage auf „dünnen Füßen“ stehe. Beide Angeklagten seien miteinander befreundet und die Aktienkäufe, die auffallend häufig geführten Telefonate und Computerabfragen stünden in keinem näheren Zusammenhang. So ähnlich äußerten sich auch beide Ehefrauen bei ihrer Vernehmung.
Durch die Informationen soll der 54-jährige Anlageberater erhebliche Gewinne erzielt haben. Er muss sich wegen gewerbsmäßiger Bestechung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 1,47 Gramm Marihuana sichergestellt.
Aufmerksam auf die illegalen Machenschaften sind die Beamten laut Staatsanwaltschaft durch einen V-Mann geworden, der sich auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert hat.
Dem Polizisten droht bei Verurteilung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Verlust seiner Pensionsansprüche.
Der Prozess geht am 29. März weiter.