Gericht: Kündigung wegen zweiter Ehe

Klinik-Arzt soll gegen Kirchenrecht verstoßen haben.

Düsseldorf. Kann ein weltlicher Richter über Kirchenrecht entscheiden? Diese Frage blieb zumindest nach der Verhandlung am Donnerstag am Landesarbeitsgericht unbeantwortet.

Der Chefarzt für Innere Medizin des St. Vinzenz-Krankenhauses klagte in zweiter Instanz gegen die Kündigung der Caritativen Vereinigung GmbH als Träger des Krankenhauses. Weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte, war er für den Verbund Katholischer Kliniken (VKKD), zu dem das Krankenhaus gehört, "unzumutbar geworden".

Im Sommer 2009 hatte der seit zehn Jahren am St. Vinzenz-Krankenhaus tätige Arzt erfolgreich gegen die 2008 ausgesprochene Kündigung geklagt. In der Begründung hieß es unter anderem, die eheähnliche Lebensgemeinschaft zu seiner jetzigen Frau sei bekannt gewesen und von Mitarbeitern und Geschäftsleitung geduldet worden. Erst mit der Eheschließung das Kirchenrecht anzuwenden, sei für eine Kündigung nicht zulässig.

Mit dem neuen Geschäftsführer der Caritativen Vereinigung kam die Sache nun erneut vor Gericht. Er beruft sich auf das kanonische Recht, das dem Katholischen Klinikverbund zugrundeliegt. Dieses sieht eine eigene Gerichtsbarkeit vor: Eine neue Ehe zu schließen, ohne die alte annulliert zu haben, sei ein Verstoß gegen dieses Recht und nicht erlaubt. Die Scheidung, die der Arzt im Jahr 2008 zur ersten Frau vollzogen hatte, mache den Weg für eine neue Ehe nicht frei. Erst die Annullierung stelle rechtswirksam fest, dass die erste Ehe ungültig sei. Der Arzt soll erst nachdem die Kündigung ausgesprochen war, das Annullierungsverfahren eingeleitet haben - möglicherweise zu spät. Der Prozess wird fortgesetzt.

Der Chefarzt war bereits 2008 in die Schlagzeilen geraten: Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn, weil er Patienten ohne medizinische Notwendigkeit ein Antidepressivum verabreicht haben soll. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.