Gericht verbietet Camping bei Mahnwache

Düsseldorf. Nach der Ankündigung der Düsseldorfer Polizei, Dauercamping nicht mehr als Demonstrationsform zu dulden, hat das Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Verbot abgeschmettert.

Das Übernachten in Zelten bei einer Mahnwache sei nicht durch die Versammlungsfreiheit gedeckt, entschied das Düsseldorfer Gericht am Freitag (Az.: 18 L 1140/12).

Damit wies es die Klage eines der Flüchtlinge zurück, die seit einigen Tagen mit einer vier Wochen langen Mahnwache am Düsseldorfer Rheinufer auf die Zustände in den Flüchtlingsunterkünften aufmerksam machen wollen. Die Polizei hatte die Mahnwache bis zum 6. August zwar erlaubt, den täglich bis zu 50 Demonstranten das Übernachten in Zelten aber untersagt.

„Mahnwache heißt wachen und nicht schlafen“, hatte Polizeipräsident Herbert Schenkelberg betont - zu Recht, meinten die Richter. Als Ersatzobdach fielen die Zelte unter die Straßennutzung. Dafür sei eine Sondererlaubnis nötig. „Wir werden die heutige Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anfechten“, kündigte Oliver Ongaro von der Flüchtlingsinitiative „Stay“ an.