Verwaltungsgericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Bilk
Die Geschäfte in Bilk und Friedrichstadt müssen am 1. Juli geschlossen bleiben. Die Entscheidung ist nicht endgültig.
Düsseldorf. Groß gefeiert werden soll am kommenden Sonntag beim Stadtteilfest „Bilk auf der Rolle“ rund um die Düsseldorf Arcaden. Wer die Party mit einem Einkaufsbummel verbinden wollte, muss den Plan wohl aufgeben. Denn die Geschäfte in Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt müssen an dem Tag geschlossen bleiben. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag. Damit hatte die Klage der Gewerkschaft Verdi Erfolg.
Der Rat hatte den verkaufsoffenen Sonntag beschlossen. Doch das Verwaltungsgericht sieht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Veranstaltungen des Stadtteilkulturfestes seien ausschließlich rund um die Düsseldorf Arcaden geplant. Die umliegenden Straßen seien nicht so eingebunden, dass dies einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigt: „Die in der Beschlussvorlage des Rates aufgeführten Veranstaltungen beschrieben ausschließlich Programmpunkte innerhalb sowie vor und hinter den Düsseldorf Arcaden, im unmittelbar angrenzenden Floragarten und entlang der diese Orte verbindenden Bachstraße. Damit wird nur ein sehr kleiner Bereich im Süden und Südosten des vorgesehenen Geltungsbereichs der Verordnung erfasst.“ Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Verdi-Geschäftsführerin Stefanie Peifer begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Rat habe offenbar eine Art Testballon für die in diesem Jahr geplanten Sonntagsöffnungen gestartet: „Der Ballon ist geplatzt. Dazu beigetragen haben handwerkliche Mängel bis hin zur Missachtung der Beteiligungsrechte der Gewerkschaft. Am wichtigsten für die Beschäftigten ist aber: Auch Neufassung des Gesetzes ändert nichts daran, dass Sonntagsarbeit eine absolute Ausnahme ist.“