Gericht stärkt Uniklinik den Rücken
Damit ist die neue Dienstplanung nicht mehr anfechtbar.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hat nun auch in letzter Instanz die dringliche Einführung des neuen Dienstplansystems im Eilverfahren am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) bestätigt. Bereits im Februar gab es eine solche Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Antrag des Personalrats für die nicht-wissenschaftlich Beschäftigten des UKD auf Einstweilige Verfügung wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. In seiner Begründung vom 25. Juni wies das Gericht daraufhin, dass „keine schlechthin unzumutbaren Folgen“ vorliegen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Durch das neue Dienstplanmodell können pro Monat etwa 1000 Schichten zusätzlich besetzt werden, da die tägliche Arbeitszeit von 8,1 auf 7,7 Stunden reduziert wird. „Diese Entscheidung des OVG bestätigt nun abschließend, was wir bereits seit Monaten spüren, die Anpassung der Dienstzeiten ist zumutbar und sinnvoll gewesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich an das neue Dienstplanmodell gewöhnt und die zusätzlichen Schichten unterstützen unseren eingeschlagenen Entlastungskurs. Gut, dass darüber jetzt Klarheit besteht“, so Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Direktor und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des UKD.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Leitung der Uniklinik. Das Personal legte deshalb mehrmals die Arbeit nieder.