Düsseldorf Gericht verordnet Amazon in Rheinberg Arbeitsruhe am vierten Advent

Düsseldorf/Rheinberg. Beim Online-Versandhändler Amazon darf laut Gerichtsbeschluss im Logistikzentrum in Rheinberg am kommenden Sonntag nicht gearbeitet werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf begründete seine Entscheidung am Donnerstag mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Arbeitnehmerschutzes.

Beim Online-Versandhändler Amazon darf laut Gerichtsbeschluss im Logistikzentrum in Rheinberg am kommenden Sonntag nicht gearbeitet werden.

Foto: Christoph Schmidt

Ursprünglich hatte die Bezirksregierung den Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventssonntag in Rheinberg erlaubt. Dagegen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geklagt. Der Versuch von Amazon, per Eilantrag von der Erlaubnis doch noch Gebrauch zu machen, scheiterte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. dpa