Gericht: Wie viel ist ein gestohlener Polstersessel wert?

Düsseldorf. Margit T. freute sich auf das Weihnachtsfest. Stolz wollte sie ihren Gästen die zwei edlen Hochlehnsessel präsentieren, die nach der Behandlung in einer Düsseldorfer Polsterei in neuem Glanz erstrahlen sollten.

Doch als der beauftragte Polsterer am Morgen des 24. Dezember 2009 mit dem Möbelwagen vorfuhr, fehlte ein Sessel.

Er sei aus der Werkstatt gestohlen worden, erklärte sich der Mann. Margit T. reichte empört Klage ein. Nun fordert sie per Zivilklage 3000 Euro Schadenersatz sowie 500 Euro Anwaltskosten.

Der Polsterer bestreitet, dass der Sessel so viel Wert ist. Einen Sessel dieser Art gebe es für 30 bis 50 Euro auf jedem Trödel, sagte sein Anwalt vor Gericht. Margit T. aber behauptet, der Mann habe die Sessel bei der Abholung noch bewundert. "Die sind aber wertvoll. Heutzutage sind Sessel dieser Art nicht unter 5000 Euro zu bekommen", soll der Polsterer geschwärmt haben.

Er habe die Schnitzereien und die handgenähten Knöpfe auf der Sitzfläche hervorgehoben.Margit T. hatte kurz nach der Abholung 592 Euro als Anzahlung für die Aufbereitung der beiden Sitzflächen und mehrerer Stuhlkissen überwiesen. Ihre Bedingung: Die Möbel sollten bis zum 24. Dezember geliefert werden, da sie Gäste erwarte.

Doch der fehlende Sessel durchkreuzte ihre Pläne. Für ihren Besuch musste sie sich eine andere Sitzgelegenheit überlegen. Margit T. ist überzeugt, dass der Polsterer Möglichkeiten gehabt hätte, sie früher über den Diebstahl zu informieren. Denn der Polsterer hatte bereits am 21. Dezember Anzeige wegen Diebstahls des Sessels erstattet.

Sogar die Polizei war vor Ort gewesen.Vor Gericht erklärte der Anwalt des Polsterers, die Klägerin könne nicht zwischen einem Original und maschineller Nachahmung unterscheiden. Der Sessel sei doch keine 3000 Euro wert. Sein Mandant bestreite, jemals etwas anderes gesagt zu haben.

Das Gericht wird am 14. Dezember eine Entscheidung verkünden.