Fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags
Düsseldorf. Er würgte eine 49-jährige Frau bis zur Bewusstlosigkeit und verließ die Wohnung - im Glauben, sie getötet zu haben. Jetzt wurde der 21-jährige Mann wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft und einer Unterbringung in einer Entzugsklinik verurteilt.
Der obdachlose Mann hatte im Mai mit seinem Kumpel die Bekannte in deren Wohnung besucht. Nachdem der Freund die Wohnung verlassen hatte, legte der Angeklagte plötzlich beide Hände um den Hals der Frau. Als diese sich wehrte, soll er sie mit einer großen Kerze geschlagen haben.
Er ließ erst von ihr ab, als die Frau bewusstlos unter ihm lag. Der 21-Jährige gestand später der Polizei, er sei überzeugt gewesen, sie getötet zu haben. Doch die 49-Jährige wachte wieder auf und rief selbst den Rettungsdienst. Drei Stunden später stellte sich der Täter der Polizei.
Das Gericht geht davon aus, dass der Mann bei der Tat vermindert schuldfähig war. Denn er hat ein Alkoholproblem, nimmt seit seiner frühen Jugend Drogen. Auch vor der Tat hatte er erhebliche Mengen Alkohol getrunken.
Über seinen Verteidiger ließ der 21-Jährige erklären, dass er die Tat gestehe, sie sich aber nicht erklären könne. Bei der Polizei hatte der Mann zunächst zugegeben, auf die Frau losgegangen zu sein, weil sie ihn an seine Mutter erinnert habe. Vor Gericht war davon jedoch keine Rede mehr. Der Sachverständige nimmt an, der Mann war von der Frau zurückgewiesen worden und sei deshalb durchgedreht.