Wildtiere Hände weg von hilflos aufgefundenen Wildtieren

Düsseldorf · Trotz „Hilferufen“ benötigen Tierkinder meist keine menschliche Unterstützung. Tiere nicht unüberlegt mit nach Hause nehmen.

Trotz „Hilferufen“ benötigen Tierkinder meist keine menschliche Unterstützung.

Foto: dpa/Markus Scholz

Frühlingszeit bedeutet in der Tierwelt auch Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Allein aufgefundene junge Wildtiere sind nicht zwangsläufig verletzt oder krank. In der Natur ist es völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen zwischenzeitlich allein zurücklassen – beispielsweise um Nahrung zu beschaffen.

Jungtiere bleiben dann nicht selten dicht an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gilt immer: Hände weg und zügig weitergehen, damit die Eltern sich schnell wieder um die Versorgung kümmern können. Denn in der Regel nehmen Tiereltern ihre Jungen nicht mehr an, wenn sie menschlichen Geruch an sich tragen; bei Vögeln gilt dies nicht.

Bei aus dem Nest gefallenen Jungvögeln muss zwischen „Nestlingen“ (unbefiedert) und „Ästlingen“ (befiedert) unterschieden werden. Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum geben ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Auch diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher „Hilfeschreie“ keine Unterstützung.

Hilfe durch den Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. Keinesfalls sollte man die Tiere unüberlegt mit nach Hause nehmen. Die meisten Tiere haben hohe Ansprüche an ihre Umwelt, Haltungsbedingungen und Ernährung, die in unkundiger Hand nicht zu erreichen sind. Ohne die notwendigen Fachkenntnisse schaden vermeintliche „Retter“ den Tieren daher eher. Sie sollten zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht werden, um zu klären, ob und welche Behandlung das Tier erhalten muss.

Derjenige, der Wildtiere aufnimmt, ist dann dafür – samt seiner art-, fach- und tierschutzgerechten Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung – verantwortlich und muss auch für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.