Prozess Handgranatenattrappe auf Schulhof - Verfahren unter Auflagen eingestellt
Ein 15-jähriger marokkanischer Schüler hatte in Düsseldorf seiner Lehrerin eine Handgranatenattrappe vor die Füße geworfen und dabei „Allahu akbar“ geschrien. Nun hat das Gericht das Verfahren eingestellt.
Düsseldorf. Das Verfahren wurde unter zwei Auflagen eingestellt: Der Schüler muss binnen vier Wochen 20 Arbeitsstunden leisten und binnen zwei Wochen einen dreiseitigen Aufsatz zum Thema "Warum man mit Spielzeugwaffen keine Scherze machen sollte" verfassen.
Der 15-jährige marokkanische Schüler hatte die Tat eingeräumt. Es habe ein spontaner Scherz seien sollen. Ein islamistisches Motiv bestritt der Angeklagte aber. Er hatte die Handgranatenattrappe auf dem Schulhof gefunden und seiner Lehrerin vor die Füße geworfen und dabei „Allahu akbar“ geschrien. Mehrere umstehende Schüler waren Zeugen des Vorfalls, der sich am 12. Mai auf dem Schulhof in Düsseldorf abgespielt hatte. Nun musste sich der Jugendliche wegen Störung des öffentlichen Friedens und Bedrohung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.
Das Gericht begründete seinen Entscheidung damit, dass der Täter nicht vorbestraft ist. Die Eltern hatten den Jungen bereits mit Playstation-, Internet- und Handyverbot sanktioniert und in der Schule hatte es eine Klassenkonferenz gegeben.