Ist der Killer von Hassels in zwölf Jahren frei?

Verteidigung argumentiert: Geständnis ihres Mandanten müsse strafmildernd berücksichtigt werden.

Düsseldorf. Lebenslange Haft hatte Staatsanwalt Matthias Ridder für Johannes K. (23) gefordert, der in Hassels den Rentner Helmut S. (82) und seine Tochter Mara (40) kaltblütig erschossen hat. Am Dienstag schilderten die beiden Rechtsanwältin Leonie Holling und Iris Labinsky im Plädoyer ihre Sicht der Dinge. Und das so eindrucksvoll, dass die Staatsanwaltschaft dazu noch einmal Stellung nehmen will.

Die Juristinnen argumentieren, dass Detlef W., der mutmaßliche Auftraggeber des Mordes, niemals auf der Anklagebank sitzen würde, wenn ihr Mandant nicht ein umfassendes Geständnis abgelegt hätte. Im Prozess sei deutlich geworden, wie gefährlich der 56-Jährige sei. Er habe das ganze hessische Dorf, in dem es eine Reihe von Mitwissern gab, zum Schweigen gebracht.

Sogar Udo Moll, der Leiter der Mordkommission, habe geschildert, dass er sich ernsthaft Sorgen um eine Polizistin gemacht hat, die von Detlef W. bedroht worden sei. Dass Johannes K. den Bordellbesitzer massiv belastet, müsse strafmildernd berücksichtigt werden. Außerdem habe Johannes K. kurz vor der Tat einen Rückzieher machen wollen. Da habe Detlef W. aber damit gedroht, seinen jüngeren Brüdern etwas anzutun. Die Verteidigerinnen halten eine Haftstrafe von zwölf bis 15 Jahren aus diesem Grund für angemessen. Am 3. Januar wird der Prozess fortgesetzt.