Johann Thelen kämpft für die Kleingärtner
Seit 35 Jahren kämpft Johann Thelen für die Rechte der Kleingärtner – und hat dabei absurde Konflikte erlebt.
Düsseldorf. Er kämpft seit 35 Jahren ehrenamtlich für die Rechte der Kleingärtner - mittlerweile bundesweit - und denkt auch mit 82 Jahren noch nicht daran, sich zur Ruhe zu setzen: Johann Thelen, 2. Vorsitzender des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner, 1. Vorsitzender des Interessenverbandes der Kleingärtner in NRW und Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) in Berlin, steht mit vielen Kommunen auf Kriegsfuß.
Johann Thelen: Mitte der 80er Jahre wurde mir der Fall eines Laubenbesitzers bekannt, der auf Anordnung der Stadt Düsseldorf seine Laube verkleinern sollte und zwar von 36 auf 24 Quadratmeter Grundfläche. Grund war das neue Bundeskleingartengesetz, das eine kleinere Grundfläche für alle Lauben ab Baujahr 1983 vorsieht. Doch dem Mann konnte ich damals helfen, und er musste seine Laube nicht abreißen, weil es einen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gibt, der auch für Lauben gilt, die vor 1983 gebaut wurden. Nach diesem Fall wurde mir klar, dass viele Kleingärtner überfordert sind, wenn sie sich bei der Vielfalt der gesetzlich anzuwendenden Normen alleine mit den Behörden auseinandersetzen müssen.
Thelen: Ich habe das Gefühl, dass zwischen Verwaltung und Kleingärtnern ein babylonisches Sprachengewirr herrscht. Der Kleingärtner flieht vor dem alltäglichen Stress und will nur seinen Frieden und seine Ruhe für sich und seine Familie auf der Parzelle, doch die Behörden hängen ihm ständig im Nacken mit neuen Forderungen. Alleine im vergangenen Jahr hat die Stadt Düsseldorf 4200 Abrissverfügungen auf den Weg gebracht. Ich glaube, die Stadt will einfach nur den Rückbau aller Lauben auf 24 Quadratmeter vereinheitlichen - ohne die gebotene Rechtsgrundlage!
Thelen: Fast immer. Und ich rate jedem Kleingärtner, sich zu wehren, wenn ihm zu Unrecht Auflagen oder eine Abrissverfügung ins Haus flattern. Man glaubt nicht, wie absurd diese Auseinandersetzungen zum Teil sind.
Thelen: Ich hatte mal den Fall eines schwer herzkranken Mannes, dessen kleine Scholle sein Ein und Alles war. Doch er brauchte wegen seiner schweren Herzerkrankung ein Telefon in der Laube und Handys gab es damals noch nicht. Der Antrag auf Zulassung wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Telefon nicht der kleingärtnerischen Nutzung diene. Dieses nahm ich zum Anlass, ein schnurloses Telefon so umzubauen, dass dessen oberer Teil als Harke und der untere als eine Schippe ausgebildet war. Diese konstruktive Änderung wurde ein so genanntes kleines Patent mit dem Patentanspruch schnurloses Telefon und war dadurch gekennzeichnet, dass es vorwiegend als kleingärtnerisches Werkzeug eingesetzt werden kann. Hierdurch stand nun amtlicherseits fest, dass der kleingärtnerische Nutzen im Vordergrund stand, so dass dem Mann die Verwendung des Telefons auf seiner Parzelle genehmigt wurde.
Thelen: In der Tat ist das so. So steht zum Beispiel in Paragraph 3 des Bundeskleingartengesetzes, dass die Laube eine einfache Ausführung sein müsse. Dieser schwammige Begriff sorgt ständig für Ärger bei den Abnahmen. Die neue zuständige Düsseldorfer Dezernentin Helga Stulgies will die Wogen glätten und hat schon einen Bestandsschutz für Lauben bis Baujahr 2005 im Auge. Beamte und Bürger müssen unbedingt näher zusammenrücken. Die Kleingärtner sind meine Lebensaufgabe geworden und ich werde ihnen bis zu meinem Abgang ehrenamtlich weiterhelfen.