JVA Düsseldorf Häftling bekommt seinen Willen und beendet Hungerstreik
Düsseldorf · Der Düsseldorfer Häftling Haydar Demiray bekommt seinen Willen und beendet seinen mehr als fünfmonatigen Hungerstreik. Er wird in andere Justizvollzugsanstalt verlegt und darf nun eigene Kleidung tragen. Zuletzt wog der Mann nur noch 46 Kilogramm.
Nach mehr als fünf Monaten hat ein Gefangener der JVA Düsseldorf seinen Hungerstreik beendet, weil die Justiz ihm entgegenkommt. Haydar Demiray soll seine eigene Kleidung wiederbekommen und in die JVA Detmold verlegt werden. Der Hungerstreik endete damit direkt nach einem Bericht der Redaktion über den in NRW einmaligen Fall.
Haydar Demiray wollte mit seinem Hungerstreik erzwingen, dass er im Gefängnis keine Anstaltskleidung tragen muss. Zuletzt hatte er laut seiner Frau nur noch 46 Kilo gewogen und war zur Sicherheit ins nordrhein-westfälische Haftkrankenhaus in Fröndenberg verlegt worden. Für die Justiz war es ein Dilemma: Einerseits will man sich nicht erpressen lassen. Andererseits wäre es auch schwer vorstellbar, dass ein Gefangener unter den Augen des Staates verhungert.
Demiray war zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil er Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen ist: der DHKP-C, einer laut Verfassungsschutz linksextremistischen Gruppe aus der Türkei (seit 1998 in Deutschland verboten). Er will keine Gefängniskleidung tragen, weil diese aus seinem Verständnis heraus unter anderem an Konzentrationslager erinnert. Wie seine Frau Sonnur sagte, hat Haydar Demiray seinen Hungerstreik am Donnerstag beendet, nachdem das Justizministerium ihm zugesagt hat, dass er seine eigene Kleidung wiederbekommt und hinter Gittern tragen darf. Dafür werde er in die JVA Detmold verlegt.
Dort ist das Tragen von einheitlicher Sträflingskleidung nicht verpflichtend. Dem Vernehmen nach soll Demiray noch einige Zeit im Haftkrankenhaus bleiben, um unter Aufsicht wieder zu Kräften zu kommen.
Das Justizministerium wollte die neue Entwicklung nicht kommentieren. Aus Persönlichkeitsschutzrechten gebe man grundsätzlich keine Auskunft zu einzelnen Gefangenen, so ein Sprecher auf Anfrage.