Kö-Hetzjagd: Angeklagte schuldfähig
Alkohol spielt wohl keine Rolle bei der Tat.
Düsseldorf. Die beiden Angeklagten im Prozess um den Tod von Ömer H. waren zur Tatzeit nicht so betrunken, dass sie nicht mehr Herr ihrer Sinne waren. Das sagte am Montag ein Gerichtsmediziner vor dem Landgericht aus. „Hama S. hatte höchstens eine Blutalkohol-Konzentration von 0,65 Promille. Mohamed T. höchstens 1,35 Promille. Ich konnte aber keine Ausfallerscheinungen erkennen“, sagte der Sachverständige, nachdem er auch die Aufnahmen der Tat von Überwachungskameras gesehen hatte.
Ein psychiatrischer Gutachter sah keinen „Anlass, an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mohamed T. zu zweifeln“. Dieser hat bereits gestanden, am 5. November 2011 nach einem Besuch in der Disco Checkers Ömer H. in ein Schaufenster im Kö-Center gestoßen zu haben. H. war seinen Verletzungen erlegen.
Im Prozess, der unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen abläuft, wurde es dann noch einmal emotional. Der Richter ließ einen Liebesbrief von Mohamed T. aus der Haft an seine Freundin verlesen, in dem er gesteht: „Dass eine Familie ihren Vater verloren hat, zerfrisst mich innerlich. Jeden Abend breche ich in Tränen aus. (. . .) Ich denke, du schaffst es nicht, jahrelang auf mich zu warten.“ Als diese Worte verlesen wurden, sank T. auf der Anklagebank in sich zusammen.
Der 24-Jährige, der bereits eine kriminelle Karriere mit Raub- und Eigentumsdelikten sowie Betrugsfällen hinter sich hat, bot am Montag der Witwe und den Kindern von Ömer H. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs die Zahlung von 10 000 Euro an, die T. sich bei Verwandten geliehen hat. Ob die Familie des Opfers das Geld annimmt, blieb aber zunächst offen.