Koffer ist keine Waffe: Milde Strafe für den Bankräuber
43-Jähriger hatte mit angeblicher Bombe gedroht. Er muss für drei Jahre ins Gefängnis.
Düsseldorf. Für drei Jahre muss Andre S. ins Gefängnis. Eine relativ milde Strafe für einen Bankräuber. Der 43-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres ein Geldinstitut an der Corneliusstraße überfallen. Der Kassiererin drohte er damit, dass sich in seinem Koffer eine Bombe befindet. Verurteilt wurde der schwer Drogensüchtige gestern nur wegen räuberischer Erpressung. Denn der Koffer sei an sich keine Waffe.
Die Richterin führte aus, dass es sich bei dem Trolley zunächst einmal um einen ganz normalen Gegenstand des täglichen Lebens handele, der grundsätzlich nicht gefährlich sei. Ob durch die Bombendrohung daraus eine Waffe werde, ist juristisch höchst umstritten: „Dazu gibt es völlig unterschiedliche Urteile des Bundesgerichtshofes.“
Dramatisch war es am Schalter geworden, wei die Kassiererin mit der Situation überfordert war. Kein Wunder, denn die Frau war schon einmal Opfer eines Banküberfalls geworden. Ihr Chef habe schließlich eingegriffen. Er übergab Andre S. 2000 Euro und begleitete ihn sogar noch zur Tür. Der Banker hatte ausgesagt, dass er sich nicht bedroht gefühlt habe. Auch das führte zu dem milden Urteil.
Außerdem hatte sich der 43-Jährige ausgesprochen dumm angestellt. Denn kurz nach dem Überfall hatte Andre S. in der Nähe der Bank den Koffer angezündet. Der verbrannte zwar, die Polizei konnte aber noch einige Werbe-Flyer von Hotels finden. Tatsächlich hatte sich der gelernte Automechaniker in einem der Häuser eingemietet. Als Polizisten mit Lichtbildern aus der Bank dort auftauchten, konnte Andre S. schnell identifiziert werden. „Sonst wäre er möglicherweise nie gefasst worden“, stellte die Richterin fest. Andre S. hatte vor dem Überfall zehn Beruhigungstabletten geschluckt und zwei Gin Tonic getrunken. Er konnte sich an die Tat selbst kaum erinnern.