Kommentar: Ohrfeige für den OB

Seinem Vor-Vorgänger Joachim Erwin wurde von den Gegnern oft vorgeworfen, die Stadt nach Gutsherrenart zu regieren. Offenbar färbt der Stuhl im Büro des Oberbürgermeisters ab. Das ist umso erstaunlicher, weil Thomas Geisel immerhin das zweite juristische Staatsexamen hat und wissen sollte, dass Gerichtsentscheidungen für alle Bürger gelten.

Foto: sergej lepke

Auch für „Oberbürger“, die zudem noch eine Vorbildfunktion haben. Dafür gab es gestern eine schallende Ohrfeige für Geisel von Andreas Heusch, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes.

Auch ein OB kann sich nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob man die „Licht- Aus“-Aktion zur Dügida-Demo für eine gute Sache hielt. Es geht ums Prinzip. Auch wenn Geisel damit ein Zeichen für Toleranz setzen wollte. Allein die Ankündigung allerdings, dass man auch eine negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes nicht respektieren wolle, offenbarte ein erstaunliches Rechtsempfinden im Rathaus.

Wie soll man dem normalen Düsseldorfer erklären, dass man einen Richterspruch einfach missachten kann, weil man der Überzeugung ist, sich für eine gute Sache einzusetzen? Damit wird an den Prinzipien unseres Rechtsstaats gerüttelt. Selten hat man einen Verwaltungsrichter so deutliche Worte sprechen hören. Vielleicht ein kleiner Vorgeschmack darauf, was kommen könnte, wenn der Streit zwischen Geisel und der Sparkasse das Verwaltungsgericht erreichen sollte. Da droht erneut juristischer Nachhilfeunterricht für den OB. Möglicherweise gibt der Präsident die Lektion wieder persönlich