Düsseldorf Millionenklage gegen Tierschutzbund

Ehepaar hatte drei verschiedene Testamente hinterlassen. Sohn und Enkelin prozessieren vor dem Landgericht. Vergleich vereinbart.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Dass die Familie wohlhabend war, wussten die Kinder. Doch erst nach dem Tod des Steuerberater-Ehepaares stellte sich heraus, wie reich die beiden waren — insgesamt ging es am Ende um ein Zwölf-Millionen-Erbe. Mehr als neun Millionen Euro davon soll der Deutscher Tierschutzbund erhalten. Doch ein Sohn der Verstorbenen und die 19 Jahre alte Enkelin fühlen sich getäuscht und kämpfen vor dem Landgericht um das Erbe.

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 hatte das Ehepaar gleich drei verschiedene Testamente gemacht. Unstrittig ist, dass ein Teil des Erbes dem Tierschutz zu kommen sollte. Ein Gutachter hat inzwischen festgestellt, dass die Mutter der Brüder bereits 2008 so dement war, dass dieses Testament nicht rechtskräftig sein kann.

Ursprünglich wurde das Vermögen auf zwei Millionen Euro geschätzt. So jedenfalls hatte es der Vater beim Notar angegeben. Angeblich setzte er den Betrag so niedrig an, um Gebühren zu sparen. Der ältere Sohn erhielt 250 000 Euro und einige Gemälde, die Enkelin 200 000 Euro sowie ein Haus. Der jüngere Sohn, der auch Testamentsvollstrecker war, wurde mit 200 000 Euro und einem weiteren Haus bedacht.

Der Rest des Erbes sollte dann dem Deutschen Tierschutzbund vermacht werden. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich dabei um mehr als neun Millionen Euro handelte. Der ältere Sohn und die 19-Jährige fielen aus allen Wolken. Sie gehen davon aus, dass ihre Mutter nicht wusste, wie reich die Familie wirklich war. Sie wäre ihrer Meinung nach nicht damit einverstanden gewesen, diese Riesensumme an den Verein zu vererben.

Die Richterin bemühte sich Dienstag um einen Vergleich. Sie regte an, dass der Tierschutzbund auf zwei Millionen des Erbes verzichtet. „Das ist eine unglaublich hohe Summe“, erklärte der Rechtsanwalt des Vereins, stimmte aber dann doch zu, damit der Familienstreit endlich beendet werden kann. Auch die Kläger waren zähneknirschend einverstanden. In den nächsten sechs Wochen soll ein wasserdichter Vertrag ausgehandelt werden, damit auch in Zukunft keine weiteren Prozesse mehr angestrengt werden können.