Düsseldorf Millionenstreit: Sparkassenaufsicht fürchtet sich vor der eigenen Entscheidung
Behörde spielt auf Zeit, um sich in dem heiklen Fall Düsseldorf nicht die Finger zu verbrennen — zumal sie ihn schon die ganze Zeit begleitet.
Düsseldorf. Ist der Jahresabschluss 2014 der Stadtsparkasse rechtmäßig oder nicht? Seit zehn Monaten schon liegt der Ball nun beim NRW-Finanzministerium, genauer gesagt bei der dort im Referat III angesiedelten Sparkassenaufsicht. „Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens haben die Beteiligten eine Stellungnahme abgegeben. Nach deren Auswertung wird die Sparkassenaufsicht eine Entscheidung treffen. Fristvorgaben dafür sieht das Sparkassengesetz nicht vor“, teilt das Ministerium auf WZ-Anfrage jetzt nur mit.
Warum sich die Aufsichtsbehörde so schwer tut und auf Zeit spielt, liegt auf der Hand. Es ist eine extrem heikle Entscheidung mit großer Tragweite, bei der ganz nebenbei auch noch der Verdacht von Parteipolitik im Raum steht. Die CDU wartet jedenfalls gespannt darauf, ob das SPD-geführte Ministerium dem SPD-OB Recht gibt.
Viel gravierender sind indes echte Fallstricke für die Behörde: Sie soll einen Abschluss für rechtswidrig erklären, den das Kontrollorgan der Stadtsparkasse, der Verwaltungsrat, und unabhängige Wirtschaftsprüfer längst abgesegnet haben. Hinzu kommt, dass die Aufsicht die Aufstellung des Jahresabschlusses selbst eng begleitet hat, der Referatsleiter war bei allen entscheidenden Sitzungen in der Sparkassenzentrale an der Berliner Allee dabei — kam aber offenbar nie auf den Gedanken, da könne etwas zu beanstanden sein. Und schließlich: Gibt die Aufsicht Geisel Recht, wird die Stadtsparkasse dagegen klagen, sie kann gar nicht anders. Dann geht der Fall vors Verwaltungsgericht — und wenn das wiederum die Beanstandung zurückweist, steht ein ganzes Ministerium blamiert da.