Mobbing: Schülerin verklagt Christliche Schule
16-Jährige war auf dem Schulhof zusammengebrochen. Schule weist Vorwürfe zurück. Gütliche Einigung gescheitert.
Düsseldorf. Als Irina (Name geändert) im Alter von drei Jahren aus einem rumänischen Waisenhaus nach Deutschland kam, war sie schwer traumatisiert. Weil das Mädchen hyperaktiv ist und ein schwieriges Kind blieb, wollten ihre Adoptiv-Eltern eine besonders gute Schule auswählen.
Sie entschlossen sich für die christliche Gesamtschule in Reisholz. Doch dort soll Irina von Mitschülern und Lehrern gemobbt worden sein. Tragischer Höhepunkt: Im Januar 2012 brach die inzwischen 16-Jährige in der Schule zusammen und musste mit dem Notarzt in die Uni-Klinik gebracht werden.
Nun will die Familie vor dem Landgericht 8000 Euro Schmerzensgeld von dem ehemaligen Klassenlehrer und dem Rheinisch Bergischen Verein Christlicher Schulen einklagen.
Seit 2008 besuchte Irina die Schule, die eine zweijährige Probezeit vorsieht. Vor drei Jahren soll der damalige Klassenlehrer vor den Mitschülern bekanntgegeben haben, dass ihre Probezeit verlängert wird. Zu dem Zeitpunkt habe auch das Mobbing angefangen. Irina sei von Mitschülern zusammengeschlagen, getreten und sogar in einer Telefonzelle eingesperrt worden. Außerdem habe man sie als „Affe“ und „Mongo“ beschimpft.
Dabei hatten die Eltern gehofft, dass Irina in der Christlichen Schule besonders gut aufgehoben ist: „Uns hat die Mitmenschlichkeit im Leitbild besonders gefallen.“ Man habe die Schule auch darauf hingewiesen, dass die 16-Jährige nicht einfach sei: „Sie ist kein Unschuldslamm.“
Dennoch sei die Situation eskaliert. Nachdem das Mädchen zusammenbrach, kündigten die Eltern den Vertrag.
Inzwischen geht Irina auf eine andere Schule und hat sich angeblich „stabilisiert“. Dem Klassenlehrer und dem Verein wirft die Familie eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht vor. Claudia Orth, Vorstandsvorsitzende des Vereins Christlicher Schulen, weist das energisch zurück: „Wir haben über alle Maßen versucht, dem Kind Hilfestellung zu leisten. Zumal wir die schwierige Vorgeschichte kannten.“
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wolle sie im Moment zu dem Fall nicht mehr sagen. Eine gütliche Einigung scheiterte. Nun müssen Zeugen gehört werden. Die Eltern hätten auch einem geringeren Schmerzensgeld zugestimmt: „Uns geht es um die Feststellung, dass da was schief gelaufen ist.“ Am 23. April soll das Urteil verkündet werden.