Moralischer Sieger Geisel
Formaljuristisch mag das Verwaltungsgericht recht haben. Für einen OB gilt nunmal das Neutralitätsgebot, zumindest solange die Verfassungsfeindlichkeit einer politischen Bewegung nicht gerichtlich festgestellt worden ist.
11.01.2015
, 18:25 Uhr
Doch eine ebensolche trägt die Organisatorin der Dügiga-Demo offen vor sich her.
Insofern ließe sich unter ethisch-moralischen Aspekten umgekehrt argumentieren, dass ein Oberbürgermeister dann sogar aufgerufen ist, die Grundordnung des Gemeinwesens offensiv zu verteidigen.