Düsseldorf Mutter fast umgebracht: Ist der Sohn schon bald wieder frei?

Der 50-Jährige ist laut Gutachter inzwischen stabil. Das Landgericht ließ sich auf Experiment ein. Die Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde die Rentnerin damals über den Balkon zum Rettungswagen gebracht.

Foto: Patrick Schüller

Düsseldorf. Es war ein brutales Verbrechen. Immer wieder hatte Hans B. (Name geändert) auf seine 81-jährige Mutter eingetreten. Dabei erlitt sie lebensgefährliche Verletzungen und musste ins künstliche Koma versetzt werden. Am Ende überlebte die Rentnerin. Wegen versuchten Totschlags musste sich der 50-Jährige vor dem Landgericht verantworten und sollte eigentlich dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden. Nun kann es sein, dass Hans B. schon in ein paar Monaten wieder auf freiem Fuß ist. Denn die Einweisung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht erklärte, man habe sich damit auf ein Experiment eingelassen.

Gemeinsam hatten Mutter und Sohn in einer Unterrather Seniorenwohnung gelebt. Doch die Beziehung der beiden war belastet, weil Hans B. lange drogensüchtig war und von der 81-Jährigen oft kritisiert wurde. „Ich konnte ihr einfach nichts recht machen“, hatte der Angeklagte ausgesagt.

81-Jährige von Sohn bewusstlos geschlagen
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81-Jährige von Sohn bewusstlos geschlagen

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Bereits einen Tag vor der Tat war Hans B.von der Polizei aus der Wohnung verwiesen worden, nachdem er seine Mutter geschlagen hatte. Trotz des Rückkehrverbotes kam Hans B. wieder zurück, trat die Tür ein und fiel brutal über die wehrlose 81-Jährige her.

Der Gutachter hatte damals bei dem Mann eine schwere Psychose festgestellt, die auf die langjährige Drogen- und Alkoholsucht zurück zu führen sei. Darum sollte der 50-Jährige eigentlich dauerhaft untergebracht werden. Doch in dem Prozess hatte der Gutachter festgestellt, dass der Angeklagte inzwischen stabil sei und sich sein Zustand erheblich verbessert habe. Es sei zu verantworten, dass Hans B. wieder auf freien Fuß gesetzt werden könne, möglicherweise in einigen Monaten.

Darum entschied sich die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Rainer Drees, die Einweisung „auf Bewährung“ anzuordnen. Die Landesklinik solle entscheiden, wann die Behandlung abgeschlossen ist. Danach soll Hans B. ambulant betreut werden.

Allerdings wurde ihm streng untersagt, wieder Kontakt zu seiner Mutter aufzunehmen, weder schriftlich noch telefonisch.