Neunjähriger auf Rolltreppe beinahe „skalpiert“

Mutter forderte 6000 Euro von der Rheinbahn. Doch sie hatte die Sicherheits-Hinweise missachtet.

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Düsseldorf. Mit drei Kindern war eine Mutter nachmittags im Hauptbahnhof unterwegs. Nichts Böses ahnend betrat sie die Rolltreppe. Plötzlich hörte die Frau, dass ihr Sohn Dennis (Name geändert) fürchterlich schrie. Sekunden später bemerkte sie, dass der Neunjährige eine klaffende Wunde am Hinterkopf hatte. Der Arzt diagnostizierte später eine „Teil-Skalpierung“ bei dem Jungen. Vor dem Zivilgericht wollte die Mutter jetzt 6000 Euro Schmerzensgeld von der Rheinbahn einklagen.

Angeblich sei der Sohn mit seinen Haaren in den Zwischenraum zwischen der Handlauf-Schiene und der Wand geraten. Doch genau hatte den Unfallhergang niemand gesehen. Denn Dennis stand hinter seiner Mutter auf der Treppe und konnte selbst keine präzisen Angaben machen, was tatsächlich passiert ist.

Der Neunjährige hatte noch wochenlang Schmerzen und Alpträume gehabt, soll nach dem Unfall außerdem ein halbes Jahr gestottert haben. Die Familie meint, die Rheinbahn hätte die Rolltreppe im Hauptbahnhof mit einer Schiene sichern müssen.

Das allerdings sah der Zivilrichter anders. Denn vor dem Aufgang stehen Piktogramme, auf denen gezeigt wird, dass man Kinder auf der Rolltreppe vor sich haben muss, um sie besser im Auge zu haben. Dennis war aber hinter seiner Mutter gefahren. Außerdem würden jeden Tag tausende Fahrgäste, auch Schulklassen, die Rolltreppe ohne Probleme nutzen. Darum wurde die Klage abgewiesen.

Dass man beim Benutzen von Rolltreppen stets vorsichtig sein sollte, zeigte auch ein anderer Fall im vorigen Jahr: Dabei war ein Junge (6) in einem Kaufhaus in der City so unglücklich mit dem Gummistiefel zwischen Rolltreppe und Seitenwand festgeklemmt, dass die Feuerwehr anrücken musste. Der Stiefel wurde völlig zerfetzt, der Fuß selbst blieb glücklicherweise — bis auf eine kleine Druckstelle — aber heil.