Notdienste: Hohe Dunkelziffer bei Abzocke

Polizei und Verbraucherschutz warnen vor unseriösen Anbietern bei Notdiensten.

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Düsseldorf. Anna Vetter ist müde und möchte einfach nur nach Hause und ins Bett. Doch vor an der Haustür fällt ihr auf, dass sie ihren Haustürschlüssel in der Wohnung liegen gelassen hat. Schnell ein Blick ins Handy und den Schlüsseldienst angerufen. Der Retter in der Not ist auch schnell da, baut das Schloss aus und ein neues ein.

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Doch dann kommt der Riesenschreck, 250 Euro möchte der Retter für den Einsatz haben. „Leider ist das kein Einzelfall“, sagt Ulrike Brunswicker-Hoffmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, „auch in anderen Bereichen, wie Elektronotdienste und bei Rohrreinigungsunternehmen wird kräftig abgezockt, wenn man nicht aufpasst.“

Die Tricks der unseriösen Notdienste sind vielfältig und daher ist Vorsicht geboten. Doch wie erkennt man die schwarzen Schafe? „Finger weg von den teuren 0190-Nummern. Seriöse, ortsansässige Anbieter haben meistens normale Nummern“, erklärt Brunswicker-Hoffmann, „verweigert ein Unternehmen am Telefon eine Preisauskunft, dann sollten gleich die Alarmglocken klingeln. Skepsis ist auch angebracht bei Firmen mit Namen „AAA...“. Meist wollen diese Firmen im Branchenbuch ganz vorne stehen, um mehr Aufträge zu bekommen.“

Bei Elektronotdiensten steht gerne im „Kleingedruckten“ die Bestimmung: „Kann die Störung nur provisorisch behoben werden, wird der Einsatz dennoch voll berechnet.“ So sollte ein Kunde 120 Euro für die notdürftige Reparatur eines Durchlauferhitzers zahlen. Die Arbeiten dauerten jedoch nur 30 Minuten. Das Amtsgericht Duisburg kippte die Vereinbarung als sittenwidrig, denn Rechnungen müssen nur dann bezahlt werden, wenn die Reparatur korrekt erfolgt ist.

Auch Rohrreinigungsunternehmen sind häufig auffälliggeworden. Nacht- und Notdienstzuschläge, Berechnung von Arbeiten, ohne dass die Störung behoben wurde oder Spezialgerät, das zwar berechnet, aber nicht eingesetzt wurde - oder nicht benötigt worden wäre -, sind kein Einzelfall.

Die Verbraucherberaterin gibt wichtige Tipps im Umgang mit den Notdiensten: „Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, etwa indem er droht, die Tür wieder zu verschließen, dann zögern Sie nicht die Polizei zu rufen, denn dies ist Nötigung und damit strafbar.“

„Wir klären deshalb so intensiv auf, weil die Dunkelziffer bei dieser Art von Abzocke sehr hoch ist“, sagt die Polizeisprecherin Susanne Heusgen. „Viele Menschen wollen es nicht zugeben, dass sie über den Tisch gezogen worden sind und schämen sich zur Polizei zu gehen.“