OSD-Kontrolle eskaliert: Haftstrafe für 42-Jährige
Frau hatte mit einer Bierflasche zugeschlagen.
Düsseldorf. Weil sie Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) beleidigt und körperlich verletzt hatte, ist eine 42-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre.
Die Beschuldigte war im Mai letzten Jahres gegenüber OSD-Mitarbeitern ausfällig geworden, als sie ihren Hund im Stadtwerkepark an der Kettwiger Straße nicht angeleint hatte. Auf diesen Verstoß gegen die Anleinpflicht angesprochen und auf die Forderung sich auszuweisen, stand die Hundehalterin abrupt auf und ging. Dabei griff sie zu einer abgestellten Bierflasche und schlug damit einem OSD-Mitarbeiter zwei Mal auf den Kopf. Den dritten Schlag konnte der Mitarbeiter jedoch abwehren und die alkoholisierte Frau unter Kontrolle bringen.
Bei der Durchsuchung der fixierten Frau stellten die Dienstkräfte Marihuana und Tabletten sicher. Die Beschuldigte gab zu, vor dem Erscheinen der OSD-Mitarbeiter einen Joint geraucht und Tabletten genommen zu haben. Die Frau stand zusätzlich unter Alkoholeinfluss, was ein Atemalkoholtest bestätigte: 1,7 Promille. Sie kam zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam, während ihr Border-Collie-Mix mit dem Tiertaxi ins Tierheim fuhr. Die Beschuldigte hatte sich zudem als ungeeignet zum Halten großer Hunde erwiesen und musste ihren Hund inzwischen abgeben.
Den OSD-Mitarbeitern hatten zwei Passanten die Arbeit erschwert, die mit der Frau sympathisiert und die Dienstkräfte zum Ablassen von der Alkoholisierten animiert hatten. Die nun verurteilte Frau hatte während des Einsatzes die OSD-Kräfte beleidigt, dabei die Kompetenzen der zum Ordnungsamt zugehörigen städtischen Mitarbeitern in Frage gestellt und sich deren Aufforderungen widersetzt. Red