Prekäre Verhältnisse stinken zum Himmel
Legal mag sein, was die privaten Sicherheitsfirmen am Flughafen tun. Aber ist es auch legitim? Der Staat hat durch die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen viel Geld gespart. Und seine Verantwortung für die Mitarbeiter hat er dabei offenbar gleich mit abgegeben.
Denn dass viele Angestellte in prekären Verhältnissen arbeiten, ist am Flughafen ein mehr oder minder offenes Geheimnis. Da ist etwa der Fall einer Frau, die nach Auslaufen ihres befristeten Vertrages als Luftsicherheitsassistentin gern weitergearbeitet hätte. Der WZ schilderte sie, wie sie abblitzte, weil sie keinen neuen Bildungsgutschein vorweisen konnte. Das gleiche Unternehmen will derweil 25 neue Mitarbeiter einstellen. Es heißt, diese befänden sich gerade in der Ausbildung. Das stinkt zum Himmel.
Solche Praktiken kennt man auch aus anderen Branchen. Hier aber arbeiten die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen. Für die Sicherheit von Passagieren und Flugpersonal ist es extrem wichtig, dass die Kontrollen konzentriert und ordentlich durchgeführt werden. Wer beim Durchleuchten eines Koffers Explosivstoffe erkennen will, muss hochkonzentriert sein — dies sei derzeit aber nicht gewährleistet, meint die Gewerkschaft der Polizei. Und fordert deshalb, die Bundespolizei müsse die Kontrollen wieder selbst durchführen.
Dass die Behörde, die seit neun Monaten andauernden Personalengpässe bei den Passagierkontrollen nicht sanktioniert, ist indes bemerkenswert. Bei den Personal- und Warenkontrollen ist es vertraglich so geregelt, dass der Ausfall einer Kontrollstunde (also der Ausfall eines Mitarbeiters je Stunde) eine Vertragsstrafe von 500 Euro nach sich zieht. Auch die Bundespolizei könnte und müsste Strafen verhängen. Warum sie es nicht tut, bleibt ihr Geheimnis.
Auch die Arbeitsagenturen sind gefragt: Sie sollten genauer hinschauen, wer was mit den Bildungsgutscheinen macht.