Düsseldorf Prozess: Frau vom Balkon geschubst
Versöhnungsparty zu Silvester endete tragisch. Bewährungsstrafe.
Düsseldorf. Jahrelang hatte es zwischen dem Paar immer wieder Streit gegeben. Wegen der gemeinsamen sieben Jahre alten Tochter hatten sich der Firmen-Chef und seine 34-jährige Lebensgefährtin zu einem letzten Versöhnungsversuch entschlossen. Gemeinsam wollte die Familie einen Neuanfang zu Silvester starten. Der endete tragisch. Am Ende schubste der Geschäftsführer die Frau so fest, dass sie über den Balkon fiel. Und er half auch nicht, als sie sich verzweifelt an der Brüstung festklammerte. Drei Meter stürzte die Lebensgefährtin in die Tiefe. Am Freitag musste sich der 50-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.
Der harmonische Abend in der Derendorfer Wohnung endete schon um 21.20 Uhr. Eigentlich war alles für einen festlichen Abend vorbereitet. Doch dann gab es einen Streit ums Essen, der sehr schnell eskalierte. Schließlich entschloss sich die 34-Jährige, ihre Sachen zu packen und die Wohnung mit der Tochter zu verlassen.
Der Angeklagte, der zu dem Zeitpunkt schon erheblich angetrunken war, stieß die Frau zu Boden und trat ihr vor den Kopf. Als die 34-Jährige bereits blutete, lief sie auf den Balkon. „Er hat mich mit beiden Händen geschubst,“ berichtete die Frau, die rücklings über das Geländer fiel, sich aber noch festhalten konnte.
Obwohl das Opfer um Hilfe rief, ging der 50-Jährige einfach weg. Schließlich stürzte sie drei Meter tief auf die Terrasse. kam aber mit einer stark blutenden Kopfwunde und Schürfwunden davon.
Die kleine Tochter des Paares hatte alles mitansehen müssen. Eine Nachbarin kümmerte sich schließlich um das weinende Mädchen, das die Polizei allein vor dem Haus aufgegriffen hatte. „Papa hat Mama Blut im Gesicht gemacht“, erzählte die Siebenjährige der Nachbarin, die sich auch noch um den Hund der Familie kümmerte.
Der Geschäftsführer hatte abgestritten, seine Lebensgefährtin vom Balkon gestoßen zu haben. Sie hätte bei einem Sturz wesentlich schwerer verletzt sein müssen. Verurteilt wurde er trotzdem — zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung und gefährlicher Körperverletzung. Außerdem muss er der 34-Jährigen ein Schmerzensgeld zahlen. Über die Höhe will der Amtsrichter noch entscheiden.