Unfall Blaulichtfahrt zur Düsseldorfer Kirmes kostet 960 Euro Strafe
Düsseldorf · Ein Rettungswagen-Fahrer war zu spät unterwegs. Auf auf der Straße Auf’m Hennekamp baute er einen schweren Unfall. Jetzt stand der Mann vor Gericht.
Das Schützenfest in Flingern war am 24. Juni 2018 in vollem Gange. Nachmittags sollte der große Umzug vom Kirmesplatz aus stattfinden. Was noch fehlte, war der Sanitätsdienst. Den sollte eigentlich ein 27-jähriger Mitarbeiter eines privaten Rettungsdienstes zusammen mit einer Praktikantin übernehmen. Doch der Mann war zu spät dran. Um verlorene Minuten wieder reinzuholen, schaltete er Blaulicht und Martinshorn ein, obwohl überhaupt kein Notfall vorlag. An einer Kreuzung Auf’m Hennekamp verursachte der junge Mann einen schweren Unfall, bei dem ein 30-Jähriger schwer verletzt wurde. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich der Sanitäter jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Angeklagter will nur 25 Kilometer schnell gefahren sein
Um Punkt 11.58 Uhr soll der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von bis zu 70 Kilometern in die Kreuzung eingefahren sein, was der Angeklagte allerdings energisch bestritt und behauptete, nur etwa 25 Kilometer schnell gewesen zu sein. Angesichts der Folgen des Unfalls war das allerdings zweitrangig. Denn der Rettungswagen prallte auf der Kreuzung gegen einen Mercedes. Der 30-jährige Fahrer, der Vorfahrt hatte, erlitt erhebliche Verletzungen, darunter eine Gehirnerschütterung und einen Wirbelbruch. Dazu kamen Quetschungen am Kopf und am linken Ellenbogen. Außerdem war der Mercedes danach nicht mehr zu reparieren.
Praktikantin hatte für den
Angeklagten gelogen
Der 27-Jährige sagte aus, dass es nicht seine Idee gewesen sei, mit Baulicht und Martinshorn zu fahren, um die Verspätung aufzuholen. Vielmehr sei das eine Anweisung der Leitstelle gewesen. Das hatte seine 18 Jahre alte Beifahrerin zunächst auch bei der Polizei bestätigt. Doch als Zeugin in der Gerichtsverhandlung wollte sie das nicht mehr und räumte ein, gelogen zu haben. Sie hatte damals eine Affäre mit dem Familienvater.
Damit war die Hoffnung für den Angeklagten dahin, möglicherweise straflos davon zu kommen. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Körperverletzung eingelegt und wollte die Geldstrafe von 2400 Euro nicht zahlen. Immerhin reduzierte das Gericht die Strafe auf 960 Euro. Der Mann will eine neue Ausbildung im Rettungsdienst machen.