Richter-Schelte: Ärztinnen sollen sich nicht „kloppen“
Skurriler Prozess um den Streit von zwei Gynäkologinnen. Prügelszenen auf einem medizinischen Kongress.
Düsseldorf. Der Prozess vor dem Landgericht endete, bevor er richtig angefangen hat. Denn gleich zu Beginn hielt der Zivilrichter den beiden streitenden Gynäkologinnen eine Gardinen-Predigt: „Dieses Verfahren gehört hier nicht her. Sie haben einen Eid abgelegt, Menschen zu helfen.“ Es sei sei ein Verstoß gegen das Berufs-Ethos, wenn sich zwei Ärztinnen in der Öffentlichkeit „kloppen“.
Was war geschehen? Sechs Jahre lang hatten die beiden Frauenärztinnen zusammen mit einer Kollegin eine Gemeinschaftspraxis. Streit gab es, als daraus ein modernes „medizinisches Versorgungszentrum“ gemacht werden sollte. Eine Medizinerin schied aus, forderte aber 200 000 Euro Schadensersatz.
Diese Auseinandersetzung konnte friedlich nicht beigelegt werden. Am Rande eines Gynäkologen-Kongress in Köln kam es zum Eklat. Die Ärztin, die aus der Praxis ausscheiden musste, soll ihre 42-jährige Kollegin am Ausgang erwartet haben. Dort kam es zu Prügelszenen. Es wurde getreten, geschubst, an den Haaren gezogen und beleidigt. Die 42-Jährige soll von dem Sohn der Kongress-Veranstalterin zum Auto eskortiert worden sein, um den Attacken zu entkommen.
Außerdem soll es zu massiven Drohungen gekommen sein — und das Auto der Frauenärztin wurde angeblich zerkratzt. Die Kontrahentin hatte behauptet, der Ärztin „versehentlich“ auf den Fuß getreten zu sein und sie „zur Beruhigung“ am Schal gezogen zu haben.
Nach dem Appell des Richters kam es zu einem Vergleich: Schubsen, treten, an den Haaren ziehen und beleidigen ist ab sofort verboten, sonst droht ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.