Düsseldorf Richterin: „Er hat in meiner Angst gebadet“
Ein 27-Jähriger bedrohte eine Amtsrichterin bei einer Verhandlung unter vier Augen. Dafür muss er acht Monate ins Gefängnis.
Düsseldorf. Für die Amtsrichterin war es ein Routine-Termin. In nichtöffentlicher Verhandlung im Februar diesen Jahres sollte darüber entschieden werden, ob ein 27-Jähriger auf freiem Fuß bleiben darf. Der junge Mann war beim Schwarzfahren erwischt worden, obwohl er noch unter laufender Bewährung stand.
Doch das Gespräch eskalierte, der Angeklagte bedrohte und beschimpfte die 36-Jährige und griff sie mit einem Stuhl an. Wegen Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten.
Wie die Amtsrichterin, die inzwischen beim Innenministerium arbeitet, berichtete, sei die Verhandlung zunächst ganz ruhig verlaufen: „Seine Bewährungszeit sollte verlängert werden.“ Damit wäre dem 27-Jährigen die Haft erspart geblieben.
Doch als die 36-Jährige den Mann nach seiner Familie fragte, schlug die Stimmung um. Plötzlich sprang er auf und warf einen Stuhl nach der Richterin. Der traf aber nicht. Weil die Juristin sich bedroht fühlte, drückte sie den Alarmknopf. Als der 27-Jährige das mitbekam, rastete er völlig aus, griff noch einmal mit dem Stuhl an und beschimpfte die Frau übel.
Bevor er von Wachtmeistern festgenommen werden konnte, flüchtete der Angeklagte aus dem Saal. Dabei trat er im Flur des Gerichtes noch einen Mülleimer um.
Am Dienstag legte der 27-Jährige ein Geständnis in der Verhandlung ab und entschuldigte sich bei der Richterin. Die nahm die Entschuldigung an, was die Beleidigung betraf. Nicht aber für die Bedrohung: „Weil er in meiner Angst gebadet hat.“
Hinzu kam, dass der Angeklagte erheblich vorbelastet ist. In acht Jahren hat er zehn Vorstrafen angesammelt. Zurzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld ein. Den Plan, im Januar eine Lehre als Schweißer zu beginnen, muss der 27-Jährige erst einmal verschieben. Er wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zwei Monate mehr als die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.