Rotlicht-Prozess: Erster Angeklagter legt Geständnis ab

Monder T. gesteht Kokain-Verkauf. Darüber hinaus werfen die Anwälte der Staatsanwaltschaft Nachlässigkeiten vor.

Rotlicht-Prozess: Erster Angeklagter legt Geständnis ab
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Düsseldorf. Zur Sache ging es am Freitag im Rotlicht-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Nachdem mit Monder T. (30) der erste Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt hatte, erhoben die Rechtsanwälte der acht Beschuldigten schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.

Das Verfahren ziehe sich unnötig in die Länge, weil im Vorfeld schlecht ermittelt worden sei. Vieles davon müsse jetzt in der Verhandlung nachgeholt werden.

Zuvor hatte der ehemalige Geschäftsführer des Stunden-Hotels „La Viva“ an der Worringer Straße gestanden, dass er mit Rauschgift gehandelt hat. Der gelernte Koch habe selbst Kokain genommen, das sei in der Gastronomie-Branche durchaus üblich. Anfangs habe er das Rauschgift nur für den Eigenbedarf mitgebracht. Später sei das Kokain dann auch an Kunden verkauft worden, wenn die „Party machen“ wollten.

Für 80 Euro kaufte Monder T. Kokain-Briefchen ein, für 100 Euro wurden sie an die Freier abgegeben. Er bestritt allerdings, dass er in der Küche eine Tüte mit einer faustgroßen Menge Kokain gelagert habe. Dabei handelte es sich angeblich um ein Eiweiß-Präparat für Sportler.

Außerdem betonte Monder T., dass er immer darauf geachtet habe, dass Kokain nicht in öffentlich zugänglichen Räumen verkauft werde. Zu den Vorwürfen, dass Kunden mit Kokain betäubt und dann ausgenommen wurden, sagte er nichts.

Nach dem Geständnis stellte sein Rechtsanwalt den Antrag, den Haftbefehl gegen den 30-Jährigen aufzuheben. Er sitze bereits seit eineinhalb Jahren im Gefängnis, länger als alle anderen Angeklagten. Monder T. werden zwei Fälle von räuberischer Erpressung vorgeworfen.

Die betreffenden Zeugen werden vor Mai nicht gehört, weil sich das Verfahren wie Kaugummi zieht. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sie zustimmen werde, den Koch zu entlassen. Das Gericht hat über den Antrag am Freitag noch nicht entschieden.

Die Anwälte der anderen Angeklagten waren von dem Geständnis wenig begeistert. Sie beschuldigten den Staatsanwalt, Absprachen mit den Anwälten von Monder T. getroffen zu haben, ohne das Gericht zu informieren.

Außerdem forderten die Verteidiger des mutmaßlichen Drahtziehers Thomas M., dass die Haftbefehle gegen die anderen zwei Angeklagten auch aufgehoben werden müssen. Ob T. frei kommt, will das Gericht am Montag bekanntgeben.