Rotlicht-Prozess: Kronzeuge belastet Angeklagte

Der 33-Jährige sagte am Montag erstmals aus. Im Gericht sorgten zahlreiche Beamte für die Sicherheit.

Foto: David Young

Düsseldorf. Er war Gläsersammler in der Altstadt, Türsteher und handelte mit teurem Champagner. Ende 2007 „schaffte“ Krystian K. es an die Rethelstraße und blieb dort etwa 15 Monate. Seit Montag sagt er im Rotlicht-Prozess vor dem extrem gesicherten Landgericht gegen acht ehemalige Kollegen, darunter seinen Ex-Chef Thomas M., als Kronzeuge aus.

Der 33-Jährige ist der erste Zeuge, der Konkretes darüber berichtete, wie Freier in den Clubs betäubt und abgezockt worden sein sollen. Allerdings ist der gelernte Koch selbst erheblich vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs.

Wie Krystian K. erklärte, habe er zunächst für einen Konkurrenz-Club gearbeitet, der sich ebenfalls auf der Rethelstraße befindet. Wegen einer riesigen Champagner-Lieferung habe er Kontakt mit Thomas M. aufgenommen. Der sei sehr interessiert an internen Informationen aus dem anderen Bordell gewesen: „Also habe ich die Seiten gewechselt.“

In seinem neuen Job sei er vor allem fürs Marketing zuständig gewesen. So hätten Taxifahrer eine Pauschale von 25 Euro bekommen, wenn sie einen Gast im Club ablieferten. In dem Bereich habe es einen enormen Konkurrenzkampf unter den Clubs in Düsseldorf gegeben.

Später habe er auch andere Aufgaben übernommen. Zweimal habe er selbst Freiern Getränke aufs Zimmer gebracht, in denen sich K.o.-Tropfen befanden. Die habe ein gewisser Daniel immer in der rechten Hosentasche gehabt. Danach seien die Kunden völlig weggetreten gewesen. Teilweise seien die Männer vorher schon angeschlagen von Kokain und Alkohol gewesen: „Dann wussten wir, der ist dem Ende nah. Der ist jetzt fällig.“

Bordell-Besucher seien auch betrogen worden, wenn sie zu später Stunde Champagner nachbestellten: „Dann haben wir leere Flaschen genommen und da Ginger Ale oder Limonade reingefüllt. Das haben die gar nicht gemerkt.“

Allerdings schränkte Krystian K. ein: „Es gab auch Gäste, die haben sich selbst ausgeblendet.“ Der Zeuge, der im Gericht von etlichen Polizeibeamten geschützt wurde, musste die Aussage nachmittags abbrechen, weil er der Verhandlung wegen der enormen Belastung nicht mehr folgen konnte.