Sechsjährige vergewaltigt: 14-Jähriger hatte Tat geplant

Der Junge gab vor Gericht an, dass ihn ein Porno-Video animiert habe.

Düsseldorf. Er ist selbst beinahe noch ein Kind und steht nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht. Seit Dienstag muss sich ein 14-Jähriger vor dem Landgericht verantworten, weil er ein sechsjähriges Mädchen in ein Gebüsch gelockt und vergewaltigt haben soll.

Es ist der Nachmittag des 4. Juni, an dem sich der Jugendliche zum Wasserspielplatz im Volksgarten aufmacht. Laut Polizeimeldung von damals trägt er ein dunkles Trikot mit der Nummer 10 und dem Schriftzug Podolski auf dem Rücken. Er trägt einen Rucksack und eine Umhängetasche. Darin befinden sich Utensilien, die er bei der Tat verwenden wird. Der 14-Jährige hat offenbar einen Plan. „Hast du ein Geheimversteck?“, fragt er mehrere Mädchen auf dem Spielplatz. Heißt die Antwort „ja“, will er mit dorthin gehen, heißt sie „nein“, will er das seine zeigen. Eine Sechsjährige folgt ihm schließlich in ein Gebüsch. Er misshandelt und vergewaltigt sie.

Die Staatsanwaltschaft entschließt sich kurz nach der Anzeige der Tat, den Fall öffentlich zu machen. Es wird sogar mit Phantombild nach dem 14-Jährigen gefahndet, der erst seit zwei Monaten strafmündig ist. Normalerweise sind Ermittler bei Delikten mit Beteiligung Minderjähriger vorsichtiger. Aus der Bevölkerung gehen viele Hinweise ein, der Täter wird schließlich nur wenige Tage später festgenommen und gesteht die Tat.

Auch am Dienstag vor Gericht räumte er das Vergehen ein. Beobachter des nichtöffentlichen Prozesses schildern ihn als kindlich aufgeregt, aber auch schuldbewusst. Inwiefern er tatsächlich strafmündig ist, soll nun ein psychiatrisches Gutachten klären.

Denn neben dem erforderlichen Alter ist auch die Verantwortungsreife ein Kriterium der Schuldfähigkeit.

Dass der Täter selbst so jung ist, ist laut Sozialpädagoge Reiner Rohrhirsch von der Kinderschutzambulanz des EVK kein seltenes Phänomen. Er sagte nach dem Fall der WZ, dass Verrohung und Entgrenzung von Sexualität und fehlende Scham oft gar nicht oder zu spät erkannt würden. Das berge die Gefahr, dass die Wahrnehmung von Pornos als Realität und Gewalt gegen Mädchen und Jüngere von Heranwachsenden als normal angesehen würden. „Oft haben diese Jugendlichen kein Gespür dafür, wo der Spaß aufhört, und was dem Gegenüber schadet.“

Die Frage ist also, ob der 14-Jährige Recht von Unrecht unterscheiden kann. Er kommt aus schwierigen Familien-Verhältnissen, hat Heim- und Pflegefamilien-Erfahrung. Im Moment befindet er sich in einer geschlossenen Jugendeinrichtung. Zu seiner Vergewaltigungsidee sei er gekommen, als er ein Porno-Video auf dem Handy eines Freundes gesehen habe, sagt der Angeklagte. Ihm droht nun die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungsanstalt, im schlimmsten Fall sogar Jugendarrest ohne Bewährung.