Düsseldorf SEK-Einsatz: 22.400 Euro sind weg

Überraschendes Ende im Prozess um die Sprengung eines Geldautomaten. Ein Teil der Beute wurde offenbar gestohlen.

Ein Ermittler bei der Arbeit in der Bank ...

Foto: Caroline Seidel

Düsseldorf. Schon zu Beginn des Prozesses fiel die Diskrepanz auf. Bei der Sprengung eines Geldautomaten hatte eine vierköpfige Bandes genau 68 230 Euro erbeutet. Kurz danach waren die Niederländer im Alter von 22 bis 25 Jahren festgenommen worden, als sie noch dabei waren, das Geld zu zählen. Tatsächlich landeten in der Asservatenkammer aber nur knapp 46 000 Euro. Eigentlich wurde damit gerechnet, dass im Laufe des Verfahrens geklärt werden kann, was mit den restlichen 22 400 Euro geschehen ist. Doch am Montag bei der Urteilsverkündung stand nur eines fest: Dass die Angeklagten keine Chance hatten, einen Teil ihrer Beute in Sicherheit zu bringen. Das Geld muss also bei dem SEK-Einsatz verschwunden sein. Die Staatsanwaltschaft hatte auch schon ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

... und der gesprengte Geldautomat.

Foto: Polizei Mettmann

Im September vergangenen Jahres hatten die Gangster kurz vor fünf Uhr morgens einen Geldautomaten der Commerzbank in Ratingen-Lintorf in die Luft gejagt. Drei Täter waren danach mit Motorrollern und der Beute in eine Garage des Allwetterbades geflüchtet. Gleich gegenüber stand ein aufmerksamer Zeuge auf dem Balkon, der gerade eine Zigarette rauchte und sofort die Polizei informierte. Die rückte kurz danach gleich mit dem Sondereinsatz-Kommando an.

„Der Zeuge hatte die Garage die ganze Zeit im Blick. Das hatte ihm die Polizei am Telefon auch so gesagt“, erklärte Rechtsanwalt Nicolai Mameghani, der einen der Niederländer verteidigte. Der Mann bestätigte, dass in dieser Zeit niemand die Garage betreten oder verlassen hatte. Nachdem das SEK angerückt war, ergaben sich die drei Gangster. Wie die Polizei damals mitteilte, wurde die gesamte Beute sichergestellt.

Erst als die Anklage der Staatsanwaltschaft fertig war, wurde bekannt, dass ein Teil der Beute spurlos verschwunden war. Die hatte inzwischen auch bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber inzwischen eingestellt ist, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Nach dem Prozess steht jedenfalls fest, dass die Angeklagten ausscheiden. Bis zu ihrer Festnahme gab es keine Gelegenheit, das Geld verschwinden zu lassen. Und auch ein Zählfehler der Bank wird ausgeschlossen.

Also mus jemand die Gunst der Stunde genutzt haben, die 22 000 Euro auf dem Weg von der Garage bis zur Asservatenkammer abzuzweigen. Mameghani: „Man kann sich an den Fingern abzählen, wer das Geld hat.“

Für die Angeklagten spielte am Montag allerdings keine Rolle, ob es mehr oder weniger Beute war. Die Sprengung eines Geldautomaten ist eine schwere Straftat. Alle hatten ein Geständnis abgelegt und erklärt, dass sie in erheblichen finanzellen Schwierigkeiten stecken. Erst drei Tage vor der Tat hatten sie den Plan entwickelt. Zwei Täter wurden zu jeweils fünf Jahre Haft verurteilt, ein Komplize zu vier Jahren und zehn Monaten. Der Vierte bekam wegen Beihilfe eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung.