Düsseldorf Stadt scheitert mit Abmahnung wegen Raucherpause

46-Jähriger klagte am Donnerstag erfolgreich vor dem Arbeitsgericht. Personalrat hätte vorher angehört werden müssen.

Die Stadt bemängelte, dass der Mann sich nicht abmeldete.

Foto: Robert Schlesinger

Düsseldorf. Seit 23 Jahren arbeitet Bayram Z. (Name gerändert) bei der Stadt Düsseldorf und möchte dort auch bleiben. Doch nun gibt es Ärger, denn der 46-Jährige soll Raucherpausen eingelegt haben, ohne sich — wie vorgeschrieben — vorher in der Zeiterfassung auszuloggen. Das brachte ihm eine Abmahnung ein. Am Donnerstag klagte Bayram Z. vor dem Arbeitsgericht, um den Eintrag aus der Personalakte wieder entfernen zu lassen.

Am 7. Oktober vergangenen Jahres soll der Angestellte um 9 und um 10.50 Uhr zwei Raucherpausen eingelegt haben. Da es vorher wegen des gleichen Problems schon einmal Ärger gegeben hatte, griff die Stadt durch und schickte Bayram Z. eine Abmahnung.

Beim ersten Prozess vor dem Arbeitsgericht hatte die Verwaltung die Abmahnung zurücknehmen müssen. Allerdings soll der Mitarbeiter in dem Verfahren die anderen beiden „Verfehlungen“ eingeräumt haben.

Das bestritt er am Donnerstag. Vielmehr habe sich Bayram Z. nur nicht mehr an die genauen Zeiten erinnern können: „Ich habe damals für das Kulturamt am Theatermuseum gearbeitet. Wir mussten schwere Sachen tragen. Darum habe ich vor dem Haus auf einen Kollegen gewartet.“ Dabei habe er möglicherweise auch geraucht. Inzwischen arbeitet der 46-Jährige als Fahrer beim Sozialamt.

Das Arbeitsgericht gab seiner Klage statt, die Abmahnung muss aus der Personalakte verschwinden. Grund: Der Personalrat hätte auch vor der erneuten Abmahnung informiert werden müssen.